Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2014



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TOP 1
Vorlage und Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PAUL HARTMANN AG, Vorlage und Entgegennahme des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Für sich betrachtet, ist die Dividende mit 5,70 EUR je Stückaktie sehr erfreulich – bezogen auf das Ergebnis von EUR 16,16 je Aktie und damit einer Ausschüttungsquote von nur gut 35% nicht ganz das, was von der SdK gefordert wird. Da aber auch die Nettoverschuldung weiter zurückgeführt wurde, kann der Beschlussvorlage so zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Geschäftsjahr 2013 bravourös gemeistert, der Lagebericht ist detailliert, auch hinsichtlich der Chancen und Risiken.

 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand offensichtlich gut beraten und dessen Arbeit auch gut überwacht. Im Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden wird seine Arbeit  sehr detailliert nachgezeichnet.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der PAUL HARTMANN AG und der Kneipp GmbH

 

 Zustimmung

 

Begründung: Eingliederung der seit April 2008 100%igen Tochter, damit einhergehend Minimierung der Kosten. Die vorgeschlagene Maßnahme ist darüber hinaus auch aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung:  Gegen die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart,  bestehen keine Bedenken.  Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung in Höhe von 1,0 Mio. EUR wurden nur mehr weitere Leistungen über 300 TEUR in Anspruch genommen.

Analog zum Vorjahr geht die SdK davon aus, dass es sich bei den Steuerberatungsleistungen von 300 TEUR wiederum um Leistungen mit Bezug auf die Abschlussprüfung ausländischer Tochtergesellschaften handelt. Die SdK wird diesen Sachverhalt auf der HV klären.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 

 



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