Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2014



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TOP 1 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Es wird Einzelentlastung beantragt.

Nichtentlastung des alten Vorstandsvorsitzenden Dr. Rudolf Caspary.

 

Entlastung des neuen Vorstandes.

 

Begründung:  Das Unternehmen weist im GJ 2013 ein negatives Jahresergebnis von -6,98 Mio. € (inkl. Ergebnis nicht beherrschender Gesellschaften) aus. Der alte Vorstandsvorsitzende Dr. Rudolf Caspary hat das Unternehmen vorzeitig zum 30. Juni 2013 im gegenseitigen Einvernehmen verlassen. Ihm kann aufgrund des gesamten operativen Geschäfts und den damit realisierten negativen Ertragskennzahlen keine Entlastung gewährt werden.  Die Früchte der Arbeit des neuen Vorstandes, welcher den Wandel der Konzernmutter hin zu einer klassischen Management-Holding ebnen soll, können noch nicht abschließend abgeschätzt werden.  

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Unternehmen hat schon seit Jahren massive Probleme. Unter dem alten Vorstandsvorsitzenden Dr. Rudolf Caspary seit dem 1.8.2011 hat sich der Aktienkurs von 9 € auf 4 € mehr als halbiert. Nach Meinung der SdK hat der Aufsichtsrat  zu lange abgewartet bzw. zu spät reagiert. Somit kann dem Aufsichtsrat der Realtech AG keine Entlastung gewährt werden, da der Aufsichtsrat anscheinend seinen Beratungs- und Kontrollpflichten gegenüber dem Vorstand nicht ausreichend nachgekommen ist.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung:  Es gibt keine Anhaltspunkte die gegen die Neu-Bestellung der Moore Stephens Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim als Abschlussprüfer sprechen würden. Bisher hat die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim geprüft.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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