Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.02.2014



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TOP 1 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die OSRAM Licht AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012/2013 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und Vergütungs-Berichts zum Geschäftsjahr 2012/2013.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2 
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der OSRAM Licht AG

 

Zustimmung
Begründung: Zwar konnte die Osram Licht AG einen Gewinn von 33 Mio. Euro nach Steuern verbuchen. Aufgrund der Sondersituation (Spin-Off und noch andauerndes Restrukturierungsprogramm) und der Ankündigung einer Dividendenpolitik mit angemessener Ausschüttungsquote ab dem Geschäftsjahr 2014 wir dem Antrag zugestimmt.

 

TOP 3 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Zustimmung 
Begründung: Es spricht nichts gegen eine Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013. Die positive Entwicklung wichtiger Finanzkennzahlen und ein direkter Vergleich mit dem Geschäftsjahr 2012 zeigen einen deutlich positiven Trend auf. Die Restrukturierungsbemühungen, die im Geschäftsjahr 2013 das Ergebnis noch mit 300 Mio. EUR belastet haben, zeigen bereits auf erfolgsorientierter Ebene eine positive Wirkung auf und sind ein klares Anzeichen für ein nachhaltiges und gutes Wirtschaften des Managements im Geschäftsjahr 2013.

 

TOP 4 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Zustimmung 
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion unter anderem im Rahmen von sechs Aufsichtsratssitzungen nachgekommen.

 

TOP 5 
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts

 

Zustimmung 
Begründung: Da keinerlei Unabhängigkeitsbedenken bestehen und die Ernst & Young GmbH das Prüfungsmandat der Osram Licht AG bzw. vor dem Spin Off das Mandat der Siemens AG eine kürzere Periode als 10 Jahre innehat, wird TOP 5 zugestimmt.

 

TOP 6 
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung 
Begründung: Es sprechen keine Gründe gegen die Wahl der sechs vorgeschlagenen Kandidaten in den Aufsichtsrat.

 

TOP 7 
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung 
Begründung: TOP 7 wird zugestimmt. Das zur Abstimmung unterbreitete Vergütungssystem für den Vorstand der Osram Licht AG wird als geeignet eingestuft. Eine erfolgsunabhängige und eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente zielen auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Managements ab. Dieser Effekt soll durch sog. „Share Ownership Guidelines“, welche zu einer langfristigen Bindung an das Unternehmen verpflichten, unterstützt werden. Wünschenswert wäre eine variable Vergütungskomponente, die keine Caps und Floors (Ober- und Untergrenze) beinhaltet, wird jedoch nicht als „Muss“ für eine Zustimmung angesehen.

 

TOP 8 
Änderung der Satzungsregelung zur Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung 
Begründung: TOP 8 wird zugestimmt, da die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aus einer reinen fixen Vergütung besteht und somit der Aufsichtsrat seine Überwachungsfunktion unabhängig der Performance der Gesellschaft ausüben kann. Die Höhe der fixen Vergütung liegt in der oberen Bandbreite verglichen mit anderen M-DAX Unternehmen, sie kann jedoch noch als angemessen eingestuft werden. (Aufsichtsratsvorsitzender: 120.000 EUR, Stellvertreter: 100.000 EUR und Mitglieder des Aufsichtsrats: 65.000 EUR; excl. Sondervergütung für Ausschussmitglieder).

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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