Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013. 

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von € 0.32 entspricht einer Ausschüttungsquote von 40%, so dass das Aktionariat zufriedenstellend am Unternehmenserfolg beteiligt wird. Zusätzlich schüttet die TAKKT AG regelmäßig Sonderdividenden aus, wenn die EK-Quote nahe oder über 60%  liegt. Damit erhält der Aktionär diejenigen liquiden Mittel ausgeschüttet, die nicht für das operative Geschäft notwendig sind.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013.

Zustimmung

Begründung: Der Umsatz hat sich in 2013 akquisitionsbedingt zwar leicht erhöht, das Ergebnis pro Aktie ist jedoch recht deutlich von € 1,02 auf € 0,80 gefallen. Da für diesen Ergebnisrückgang hauptsächlich konjunkturelle Einflüsse sowie Sonderfaktoren verantwortlich waren, ist dies dem Vorstand nicht anzulasten. Die strategische Position von TAKKT hat sich verbessert und Schwachpunkte, wie in Teilen des europäischen Geschäfts, wurden konsequent beseitigt, so dass bei einer besseren Konjunkturentwicklung wieder mit steigenden Ergebnissen zu rechnen ist.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.

 

Zustimmung

Begründung: TAKKT ist strategisch gut positioniert. Die Prozesse scheinen unter Kontrolle zu sein und die Ergebnisse des Unternehmens sind regelmäßig im Rahmen der Vorhersagen. Der AR scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. Die Interessen des Großaktionärs und dessen Vertreter im AR scheinen zu denen der freien Aktionäre zu passen, wie z.B. in Hinblick auf die Dividendenpolitik.  

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014.

Zustimmung

Begründung: Das gesamte Prüferhonorar in Höhe von € 445 Tsd (VJ € 434 Tsd) bewegt sich im Rahmen vergleichbarer Unternehmen. Die sonstigen Leistungen (hauptsächlich prüfungsnahe Leistungen) sind mit 26% des Gesamthonorars durchaus noch akzeptabel. Allerdings prüft die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co KG die Takkt AG bereits seit über zehn Jahren. Daher fordert die SdK zur nächsten Hauptversammlung einen Wechsel des Abschlussprüfers, um die uneingeschränkte Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewährleisten zu können.

 

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz.

Zustimmung

Begründung: Die Ermächtigung ersetzt die auslaufende und erlaubt bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Bisher wurde die Ermächtigung nicht genutzt. Überschüssige Liquidität wurde regelmäßig in Form von Sonderdividenden ausgeschüttet, was die SdK im Regelfall auch dem Rückkauf von eigenen Aktien vorzieht. Ein Erwerb zum Zwecke des Handels ist ausgeschlossen.

  

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 32.805.165,00 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie die damit zusammenhängende Satzungsänderung (§ 4 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft).  

Ablehnung

Begründung: Der Vorratsbeschluss ermöglicht die Ausgabe neuer Aktien bis zu 50% des Grundkapitals. Dies lehnt die SdK generell ab, da Vorhaben dieser Größenordnung beim konkreten Anlass der HV zur Entscheidung vorgelegt werden sollten. Auch ist sowohl die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien als auch die Schaffung eines genehmigten Kapitals innerhalb einer Tagesordnung kritisch zu sehen. Entweder das Unternehmen verfügt über überschüssige liquide Mittel oder es benötigt zusätzliche Mittel!

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.