Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2013 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 1000%. Die Gesellschaft schüttet damit weit mehr aus, als im abgelaufenen Geschäftsjahr überhaupt verdient wurde. Dies dürfte auch als deutliches Zeichen des Hauptaktionärs gewertet werden, dass die Gesellschaft trotz der aktuellen Probleme vor allem im Polysiliziumbereich Licht am Ende des Tunnels sieht und vor einer guten Zukunft steht. Die solide Bilanz der Gesellschaft erlaubt aus Sicht der SdK ein solches Vorgehen auch.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 Zustimmung.

Begründung: Die Gesellschaft hat nun bereits im dritten Jahr mit Schwierigkeiten vor allem im Polysiliziumbereich und mit der Tochtergesellschaft Siltronic zu kämpfen. Während die Entwicklung des Polyisiliziumpreises und die Bereinigung unter den Anbietern für Hoffnung in der Sparte sorgen, und auch langfristig in diesem Bereich die Strategie stimmen dürfte, bereitet Siltronic aus Sicht der SdK doch noch Sorgen. Eine klare Strategie ist hier nicht zu erkennen. Als Anbieter in dem Markt erscheint Wacker auch eine zu geringe Größe zu haben, um langfristig hierin bestehen zu können. Insgesamt ist der Konzern aber gut aufgestellt, was auch die Entwicklung der restlichen Geschäftssegmente in 2013 beweist.  

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in fünf Sitzungen die Arbeit des Vorstand überwacht und stand diesem auch während des Geschäftsjahres beratend zur Seite. Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung.

Begründung: Die KPMG AG gehört zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es gibt keine Gründe, die gegen die Wahl von KPMG sprechen würden.   

 

TOP 6
Zustimmung zur Änderung von bestehenden Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Wacker Chemie AG und verschiedenen Tochtergesellschaften

Zustimmung.

Begründung:  Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist eine Anpassung der Verträge notwendig. Diese erscheint auch sinnvoll, um die Organschaft mit den Tochtergesellschaften sicherzustellen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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