Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich.


TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2013
 


Zustimmung

Begründung: Der umgebaute Vorstand konnte zumindest einen weiteren starken Einbruch des Geschäftes verhindern, doch schrieb der Konzern in 2013 weiterhin tiefrote Zahlen. Die in Angriff genommenen Restrukturierungen zeigen erste Erfolge beim Cashflow und sollten den Konzern auf niedrigerem Niveau stabilisieren können.


TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2013

 

Ablehnung

Begründung: Anscheinend hat der Aufsichtsrat viel zu spät die Schwächen des alten Vorstandes erkannt und diesen so zu lange operieren lassen. Auch war der Aufsichtsrat mit seiner eigenen Zusammensetzung, nach zwei Rücktritten, befasst, sodass erst nach der Hauptversammlung 2013 wieder ein vollständiger Aufsichtsrat funktionierte.Die SdK kritisiert ebenfalls, die Fälle, in denen ein Aufsichtsrat insgesamt mehr als drei entsprechende Mandate ausübt. Dies angesichts der heutigen Erfordernisse, den Vorstand zu überwachen und zu kontrollieren sowie mit diesem die Restrukturierung zu betreiben und zukünftige Strategien für den Konzern zu entwickeln.


TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
 


Zustimmung

Begründung:  Erkenntnisse, die gegen die Wahl von D&T zum Abschlussprüfer sprechen,  gibt es keine.


 

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung

Begründung: Die Gesellschaft hat derzeit keine freien Mittel, um ein Aktienrückkaufprogramm zu fahren. Dieser Punkt kann nach 2015 vertagt werden.



TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2011 gemäß § 4 Ziffer 2.1 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2014 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung
 


Ablehnung

Begründung: Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse ohne Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre bis zu maximal 25% des bestehenden Kapitals mit, in Fällen ohne ein Bezugsrecht der Aktionäre bis maximal 10% des bestehenden Kapitals. Die Beschlussvorlage sieht ein Volumen von max. ca. 40% vor. 


Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.