Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Höhe der Dividende entspricht zwar nicht den Vorgaben der SdK mit 
40 – 60 % und bleibt unter dieser Kennziffer, für die Unterbreitung eines Gegenantrages zur Erhöhung der Dividende verbleibt jedoch kein entsprechendes Zeitfenster.

 

TOP 3
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat weitgehend zum Jahreswechsel / Frühjahr 2014 gewechselt. Auch wenn ersichtlich ist, dass es Unstimmigkeiten über den weiteren Kurs des Unternehmens zwischen den Organen gibt, ist kein Grund bei der wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensführung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ersichtlich, der eine andere Entscheidung rechtfertigt.

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrat ist aussagekräftig und lässt erkennen, dass die Kontrolltätigkeit ordnungsgemäß ausgeführt worden ist.

 

 

TOP 5
Aktualisierung des Unternehmensgegenstandes

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aktualisierung folgt den Bedingungen des Geschäftsbetriebes, der durch ein expansives und konservatives Gebaren geprägt ist.

 

TOP 6
Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrates

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt jegliche Form variabler Vergütungsmodelle für Aufsichtsräte ab.

 

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die für eine anderweitige Bestellung sprechen können.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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