Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Es soll eine unveränderte Dividende von €1,65 und damit ein wesentlicher

Teil des Konzerngewinns ausgeschüttet werden.
 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Hawesko Konzern konnte seinen Umsatz in allen drei Segmenten insgesamt um 4,2% steigern und wieder einmal seinen Marktanteil in Deutschland ausweiten. Wegen erheblicher Zusatzaufwendungen insbesondere auf Grund der Schließung der französischen Tochtergesellschaft Chateau Classic ging das EBIT von 25,6 Mio. auf 22,6 Mio. und der Konzern-Jahresüberschuss  von 22,7 Mio. auf 16,3 Mio. um beachtliche 28,2% zurück.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar, ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl von Herrn Thomas R. Fischer und der Neuwahl von Herrn Dr. Johann Christian Jacobs bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Nichtsdestotrotz muss die SdK die Wieder- bzw. Neuwahl aufgrund der bereits hohen Anzahl wahrgenommener Mandate ablehnen. Hier besteht aus Sicht der SdK die Gefahr, dass angesichts anderweitig zu hoher zeitlicher Beanspruchung, die wichtige Kontrolltätigkeit leiden könnte.

 

 

TOP 6
Zustimmung zum Abschluss von zwei Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Ergebnisabführungsverträgen sowie zum Neuabschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem T.O. Punkt kann zugestimmt werden, da die Hawesko Holding AG alleinige Gesellschafterin bei den betroffenen Tochtergesellschaften ist.

 

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl von der PricewaterhouseCoopers AG, WP Gesellschaft, bestehen keine Bedenken.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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