HV der GBWAG Bayerische Wohnungs - AG am 08.07.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Die Dividende ist seit Jahren unverändert, obwohl die Ergebnisse inzwischen doch beträchtlich gestiegen sind. Eine Anhebung der Dividende wäre angemessen. Aufgrund der schlechten Lage der Immobilienwirtschaft ist die Zurückhaltung möglicherweise verständlich. Wird die Dividende im nächsten Jahren nicht erhöht, sollte man wiedersprechen. In diesem Jahr kann man sich noch der Stimme enthalten.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Der Vorstand hat die Gewinne des Unternehmens weiterentwickelt und kann entlastet werden.
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat sorgt nicht für die Einhaltung der Kriterien des Corporate Governance Kodexes. Er sollte deshalb nicht entlastet werden.
TOP 5: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) Die SdK wiederspricht der Änderung der Satzung zu einem Zeitpunkt, zu dem nur ein Gesetzentwurf vorliegt und das Gesetz wegen der bevorstehenden Wahlen vermutlich nicht beschlossen wird. Dem Unternehmen entsteht kein Schaden, wenn es bis zum Beschluss des Gesetzes eine Satzungsänderung zurückstellt. (Vgl. Gegenantrag der SdK)
TOP 6: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung betreffend die Bekanntmachungen der Gesellschaft Der Anpassung an neuere technische Entwicklungen der Kommunikation wird zugestimmt.
TOP 7: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung betreffend die Bekanntmachungen der Gesellschaft Der Bestellung der Deutschen Baurevision AG zum Abschlussprüfer wird zugestimmt.
TOP 8: Wahlen zum Aufsichtsrat Da nur Vertreter des Hauptaktionärs oder von nahestehenden Gruppierungen und keine Vertreter der freien Aktionäre als Kandidaten vorgeschlagen werden, wiederspricht die SdK dem Wahlvorschlag.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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