HV der WCM AG am 09.06.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2004
Kein Beschluß erforderlich
TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstand
Nein.
Das nunmehr vorgelegte Jahresergebnis zeigt in beeindruckender Weise, dass der turn-around nicht respektive noch nicht geschafft ist. In der gleichen Zeit, in der die Gesellschaft, auch aufgrund vom Vortand verursachtem finanziellen Änderungsbedarf (Restrukturierung), immerhin noch einen Verlust/operatives Ergebnis von -100 Mio.€/-82 Mio. € macht,
besitzt der Vorstand die mit Worten schon gar nicht fassbare Dreistigkeit sich jeweils € 300.000,00 an Tantieme zu gewähren, von den vollkommen überzogenen Fixgehältern angesichts der wirtschaftliche Lage des Unternehmens ganz abgesehen.
Es darf nicht vergessen werden, dass es der Vorstand, namentlich Herr Flach war, der das Unternehmen mit seinen wenig durchdachten operativen Maßnahmen (Commerzbank-Aktien) in die Schieflage gebracht hat. Darüber hinaus darf nicht verkannt werden, dass ein weiteres Verlustjahr nur in Höhe der Hälfte des Verlustes aus 2004 dazu führt, dass über die
Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt ist mit den bekannten Folgen (§92 AktG).
Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob dieser Verlust aus dem operativen Bereich oder dem Finanzbereich stammt.
Es soll dabei nicht verkannt werden, dass sich die Gesellschaft wohl auf einem am Ende von Erfolg gekrönten Weg der Neuausrichtung und Konsolidierung befindet.
Dies kann aber zur Entlastung nicht ausreichen, da im konkreten Falle nicht nur das Mühen, sondern der Erfolg aufgrund der Verantwortlichkeit des Vorstandes geschuldet wird.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Nein, evtl. mit Ausnahme von Herrn Prof. Vogel, der erst in der Krise zur Krisenbewältigung hereingekommen ist. Ansonsten vgl. Begründung wie TOP 2
TOP 4:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Nein bei Herrn Laufs wegen bestehender Interessenkollision bei WCM und Klöckner
TOP 5:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Nein, da die Gesellschaft dafür definitiv angesichts der Verluste kein Geld hat, und deshalb auch nicht im Entferntesten einen derartigen Vorratsbeschluss benötigt.
Gerade Herr Flach hat sich eines derartigen Vertrauens nicht als würdig erwiesen. Es darf auch auf die Vorgänge bei Klöckner hingewiesen werden, in deren Rahmen die Klöckner AG zu lasten der anderen Aktionäre Aktien zurückkaufen soll, damit die Aktionärin WCM die erforderliche \"squeeze-out-Quote\" erreicht.
TOP 6:
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung
von Abschnitt II (Grundkapital und Aktien), § 4 Abs. 6 der Satzung
NEIN. Nach den \"erfolgreichen\" Investitionen der Vergangenheit erscheint es angezeigt, dass der Vorstand zunächst einmal die Sanierung erfolgreich abschließt, bevor neue Akquisitionen, die dann hinterher verlustbringenden verkauft werden müssen, erwirbt.
Die Verwaltung hat sich auch in der Vergangenheit der Einräumung eines derartig großen Spielraumes nicht fähig erwiesen.
TOP 7:
Änderung von Abschnitt V (Hauptversammlung) §§ 13 und 14 der Satzung
(Teilnahmeberechtigung und Hinterlegung der Aktien
JA, da für die Aktionäre vorteilhaft
TOP 8:
Ergänzung von Abschnitt V (Hauptversammlung) § 15 der Satzung
(Stimmrecht und Leitung) um einen Absatz 6
Nein (siehe www.sdk.org)
TOP 9:
Weitere Satzungsänderungen
JA
TOP 10:
Wahl des Abschlussprüfers
JA
TOP 11:
Bestätigung und hilfsweise Wiederholung der Beschlüsse der Hauptversammlung
2004
JA
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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