HV der Softship AG am 20.06.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Softship AG am 20.06.2005 stimmt die SdK allen Tagesordnungspunkten mit Ausnahme von TOP 5 „Beschlussfassung über Satzungsänderung“ zu.
Bezüglich TOP 5 stimmt die SdK mit NEIN.
Begründung:
Die SdK lehnt eine satzungsändernde Beschlußfassung im Vorgriff auf ein noch
im Gesetzgebungsprozeß befindliches, d.h. nicht allgemein verbindliches
Gesetz prinzipiell ab.
Eine derartige Beschlußfassung ist zudem auch von daher unnötig, da, im
Falle eines unveränderten Inkrafttretens der Gesetzesvorlage, der
Gesetzentwurf der Regierung Übergangsregelungen bezüglich der mittels
Top 5 zu regelnden Tatbestände vorsieht.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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