HV der Lanxess AG am 16.06.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 und des Lageberichts für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004; Bericht zu den Combined Financial Statements zum 31. Dezember 2004
Kein Beschluss erforderlich. Der Konzernabschluss ist übrigens ohne Testat, weil Lanxess 2004 noch nicht selbständig war.
TOP 2:
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Da Lanxess als Spin-Off der Bayer AG erst seit 2005 börsennotiert ist, sind Entlastungen für 2004 durch die neuen Aktionäre gar nicht möglich – daher Enhaltung.
TOP 3:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Siehe TOP 2
TOP 4:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den AR erscheinen durchweg qualifiziert.
TOP 5:
Schaffung eines bedingten Kapitals, entsprechende Änderung von § 4 (Grundkapital) der Satzung und Zustimmung zur Änderung der Anleihebedingungen der am 15. September 2004 begebenen Wandelschuldverschreibung
Zustimmung zur Schaffung eines bedingten Kapitals, da es zur Ausübung des Wandlungsrechtes einer bereits an Bayer begebenen Anleihe dienen soll.
TOP 6:
Änderung von § 14 (Einberufung der Hauptversammlung) und § 15 (Teilnahmeberechtigung, Hinterlegung der Aktien) der Satzung
Keine Zustimmung zu den vorausgreifenden Satzungsänderungen, da das Gesetz weder endgültig formuliert noch verabschiedet ist. Außerdem sind neue Ungewissheiten durch die bevorstehenden Neuwahlen entstanden.
TOP 7:
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der LANXESS Deutschland GmbH
Der Abschluss des Beherrschungsvertrages mit der 100%-igen Tochtergesellschaft ist sinnvoll – daher Zustimmung.
TOP 8:
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung zur Wahl von PwC als Abschlussprüfer.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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