HV der AWD Holding am 08.06.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die AWD Holding Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2004 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Top 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
Top 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
Top 5: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005 Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
Top 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
Top 7: Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
Top 8: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen und die Schaffung eines bedingten Kapitals II zur Bedienung des AWD Aktienoptionsprogramms sowie entsprechende Satzungsänderung Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
Top 9: . Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und die Schaffung eines bedingten Kapitals III mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts unter Aufhebung der noch bestehenden Ermächtigung sowie entsprechende Satzungsänderung Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
Top 10: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen und über die Erweiterung der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals (§ 5 Abs. 3 der Satzung) sowie entsprechende Satzungsänderung Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
Top 11: . Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
NEIN. (siehe www.sdk.org)
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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