Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.05.05



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HV der Deutsche Börse AG am 25.05.05

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Deutsche Börse AG und den Konzern zum 31. Dezember 2004, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns
Kein Beschluss erforderlich.

Top 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu. Die Vollausschüttung erfolgt über Aktienrückkauf und ist daher steueroptimiert.

Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu. Die Konzernkapitalrendite mit 9,96 % ist im Vergleich überdurchschnittlich. Das Verhalten von Herrn Seifert, mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wird missbilligt und als Feigheit ausgelegt, schmälert aber nicht die Leistung des Vorstandes. Dieses wird die SdK auch auf der Hauptversammlung kritisieren. Der wesentliche Kritikpunkt muss sich hierbei allerdings auf die mysteriöse Einflussnahme verschiedener Fonds (TCI, Atticus, Morgan Stanley etc.) richten, die erst zu einem derartigen Verhalten geführt haben.

Top 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu. Möglicherweise wird die SdK einen Antrag auf Einzelentlastung stellen. Begründung: Das mangelhafte Verhalten insbesondere des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Rolf Breuer bei der Publikation des Erweiterungsantrages der TCI (vergleiche TOP 10).

Top 5: Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals I, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I und Satzungsänderung
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu. Macht als flexibles Finanzinstrument Sinn und wird bislang verantwortungsbewusst ausgeübt. Allerdings steht dieses Stimmverhalten unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass sich die wesentliche Geschäftsstrategie durch den neuen Vorstand und Aufsichtsrat nicht wesentlich ändert (kein spin off).

Top 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Argumentation überzeugt und die bisherige Handhabung ist verantwortungsvoll. Allerdings steht dieses Stimmverhalten unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass sich die Geschäftsstrategie durch den neuen Vorstand und Aufsichtsrat nicht wesentlich ändert (kein spin off).

Top 7: Beschlussfassung über die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu. Wir sind der Auffassung, dass aufgrund der Funktion des Aufsichtsrates und entgegen den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex eine flexible Vergütung der verantwortungsvollen Aufgabe des Aufsichtsrates nicht gerecht wird.

Top 8: Beschlussfassung über die Flexibilisierung der Amtsperioden der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu. Zum einen kann die HV jederzeit abberufen und zum anderen dürften unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Mitglieder unterschiedliche Amtszeiten nicht unproblematisch sein.

Top 9: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.

Top 10: Abberufung des durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats Dr. Rolf Breuer mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung
Tendenz zu Ja. Da die Verwaltung und insbesondere auch Herr Dr. Breuer ganz öffentlich willkürlich und nach Gutsherrenart entscheidet, ob Begründungen zu Tagesordnungspunkten bekannt gegeben werden. Dabei zeigt sich, dass die Tagesordnungspunkte der Verwaltung begründet werden und die Tagesordnungspunkte von Aktionären nicht. Gerade bei der Abberufung vor Ablauf der Amtszeit wäre es bereits im Vorfeld für den Aktionär von Interesse gewesen, welche Gründe aufgeführt werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.