Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.05.05



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HV der Deutsche Postbank AG am 19.05.2005

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
Kein Beschluss erforderlich.

Top 2: Verwendung des Bilanzgewinns
Dem Ausschüttungsvorschlag von 1,25 je Aktie wird zugestimmt. Er entspricht knapp 50 % des Konzernjahresüberschusses.

Top 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Vorstand hat die Geschäftstätigkeit des Unternehmens erweitert, den „cost income ratio „ gesenkt und den Jahresüberschuss verbessert. Der Vorstand wird entlastet. Trotzdem bleibt noch viel Spielraum, das Potential des Unternehmens zu nutzen.

Top 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat kann entlastet werden, obwohl die variable Vergütung nicht überzeugt.

Top 5: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Gegen die Wahl von PwC, Düsseldorf, bestehen keine Bedenken.

Top 6: Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds
Aufgrund seiner Qualifikation und der Aktionärsstellung des indirekten Eigentümers, dem deutschen Staat, wird diesem Wahlvorschlag zugestimmt.

Top 7: Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG und eine erneute Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG
Diesem Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt. Der Vorstand soll nicht eigene Aktien kaufen und verkaufen, also mit den Anteilen der Aktionäre handeln, sondern sich auf die Aufgabe konzentrieren, eine gute Rendite auf das zur Verfügung gestellte Kapital zu erwirtschaften.

Top 8: Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und eine erneute Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Diesem Beschlussvorschlag wird ebenfalls nicht zugestimmt. Ein Erwerb und der nachfolgende Einzug der Aktien reduziert das Wachstumspotential des Unternehmens und ist deshalb nicht wünschenswert. Bei Ausnutzung des vorhandenen Potentials des Unternehmens kann der Gewinn je Aktie auch ohne Reduzierung der Kapitalbasis erreicht werden. Der Kauf von Unternehmen im Austausch zu eigenen Aktien ist inzwischen aus der Mode gekommen. Auch der Wiederverkauf nach Erwerb, also der Handel in eigenen Aktien, ist aus Aktionärssicht nicht wünschenswert.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.