HV der Hugo Boss AG am 11.05.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 und des Lageberichts der HUGO BOSS Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2004 und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 keine Abstimmung
Top 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2004 JA
Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 JA
Top 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 JA
Top 5: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien JA
Top 6: Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Mitbestimmungsgesetz JA
Top 7: Beschlussfassung über Änderungen der Satzung als Folge des UMAG
Die SdK stimmt diesem Tagsordnungspunkt nicht zu.
Begründung:
Die Bundesregierung hat im November 2004 den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) zur vermeintlichen Stärkung der Aktionärsrechte verabschiedet. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass der Versammlungsleiter durch eine von der Hauptversammlung beschlossene Satzung ermächtigt werden kann, angemessene Rede- und Fragezeitbegrenzungen festzusetzen. U.a. auch dann, wenn die begehrte Information einige Zeit vor Beginn der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft für den Aktionär verfügbar war und während der Hauptversammlung zugänglich ist.
Obwohl sich das Gesetz noch im Entwurfsstadium befindet und es insbesondere seitens der Aktionäre erhebliche Vorbehalte gegen das Gesetz gibt, die hoffentlich noch beachtet werden, wollen sich die Organe nun u.a. für diese Punkte einen Vorratsbeschluss für eine entsprechende Satzungsänderung geben lassen.
Dieser Satzungsänderung werden wir nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten, mehr als ausreichend. Einer solchen Regelung bedarf es daher selbst dann nicht, wenn das UMAG verabschiedet werden sollte, aber keinesfalls schon dann, wenn das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist.
Top 8: Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen JA
Top 9: Wahlen zum Aufsichtsrat JA
Top 10: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005 JA
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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