HV der SAP AG am 12.05.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 Keine Abstimmung
Top 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2004 JA
Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 JA
Top 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 JA
Top 5: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005 JA
Top 6: Wahl zum Aufsichtsrat JA
Top 7: Beschlussfassung über Kapitalmaßnahmen und Anpassung von § 4 der Satzung a) Beschlussfassung über die Anpassung der Betrags- und Zahlenangaben in § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) JA
Top 8: Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma) JA
Top 9: Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) NEIN
(siehe www.sdk.org)
Top 10: Aufhebung der Genehmigten Kapitalien I und II und Schaffung von neuen Genehmigten Kapitalien I und II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts JA. Der Schaffung von genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre kann zugestimmt werden.
Top 11: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts NEIN. Wir lehnen den Erwerb eigener Aktien aus folgenden Gründen ab:
Einem Rückerwerb von eigenen Aktien und nachfolgendem Einzug würde die SdK zustimmen. Der Vorstand hat jedoch kein Aktienrückkaufsprogramm angekündigt, so dass dieser Verwendungszweck nicht zum Tragen kommt.
Weiter ist als Verwendungszweck die Veräußerung gegen Barzahlung genannt. Kauf gegen bar und Verkauf gegen bar bedeutet Handel. Wir sehen ein Handeln mit eigenen Aktien nicht als Aufgabe des Vorstands an.
Die Bezahlung von Akquisitionen mit eigenen Aktien ist aus der Mode gekommen und nicht mehr aktuell.
Ein weiterer Verwendungszweck ist die Bedienung des Aktienoptionsprogramms. Da sich Aktienoptionsprogramme in Deutschland aus Sicht der SdK für die Aktionäre nicht bewährt haben, sondern zu einem unberechenbaren Zusatzverdienst der Führungskräfte geworden ist, erscheint auch dieser Verwendungszweck nicht wünschenswert.
Top 12: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien NEIN. Den Erwerb eigener Aktien mit derivativen Finanzinstrumenten lehnen wir ab. Nach unserem Verständnis ist es Aufgabe des Vorstands, die Geschäfte des Unternehmens zu führen und eine gute Kapitalrendite zu erzielen und nicht mit den Aktien der Eigentümer zusätzliche Chancen und Risiken einzugehen. Auch hat das Unternehmen als Insider einen unfairen Vorteil im Handel mit Aktien und abgeleiteten derivativen Instrumenten gegenüber den Aktionären und anderen Marktteilnehmern.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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