HV der init innovation AG am 11.05.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der AG zum 31. Dezember 2004, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 keine Abstimmung
Top 2: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 JA
Top 3: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 JA
Top 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
JA
Top 5: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und Veräußerung unter Bezugsrechtsausschluss NEIN
Top 6: Satzungsänderungen
Die Bundesregierung hat am 17. November 2004 den Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vorgelegt, das zum 1. November 2005 in Kraft treten soll. Die Satzung soll mit Blick auf die ab dem 1. November 2005 stattfindenden Hauptversammlungen an die künftigen Regelungen, wenn denn das Gesetz verabschiedet werden wird, angepasst werden
NEIN (siehe www.sdk.org)
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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