Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.04.05



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HV der Intershop AG am 26.04.2005

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2004 und des Berichts des Aufsichtsrats
Abstimmung entfällt

Top 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
NEIN vgl. TOP 9

Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
NEIN vgl. TOP 9

Top 4: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
JA

Top 5: Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht

Top 6: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien sowie die Anpassung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
NEIN

Top 7: Beschlussfassung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen, Deckung von Verlusten und Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage sowie die Anpassung der Satzung
NEIN vgl. TOP 8

Top 8: Beschlussfassung über die Verlängerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien in anderer Weise als durch Angebot an alle Aktionäre oder über die Börse
NEIN. Die Herabsetzung des Grundkapitals führt in Verbindung mit den ausgegebenen Wandelanleihen zu einer zu erwarteten Verwässerung der Stimmrechtsanteile der Altaktionäre. Die im Rahmen einer Privatplazierung ausgegebenen Wandelanleihen behalten ihr volles Bezugsrecht unter Wahrung des Umtauschverhältnisses. Den Privatinvestoren wird deshalb ein erheblicher Vorteil gegenüber den übrigen freien Aktionären eingeräumt.

Top 9: Beschlussfassung über die Bestätigung der Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
NEIN. Die gesamte Verwaltung unterstützte maßgeblich die Bevorteilung der Privatinvestoren. Die Erwähnung einer Kapitalherabsetzung in einem am 13.12.2004, also einen Tag vor Ablauf der Zeichnungsfrist der Altaktionäre, veröffentlichten Interview lässt den Eindruck entstehen, die Kapitalerhöhung habe damals bereits im Raum gestanden. In diesem Falle hätten die Privatinvestoren einen entscheidenden Vorteil gehabt. Dieses Vorgehen wurde vom Aufsichtsrat geduldet. Sollten diese Bedenken nicht auf der HV ausgeräumt werden, kann der Verwaltung kein Vertrauen entgegen gebracht werden, geschweige denn die zur Abstimmung stehenden Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigt werden.

Top 10: Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen
NEIN. Obwohl das UMAG noch nicht beschlossen ist, sollen bereits voreilig Möglichkeiten, die Rechte von Aktionären zu beschneiden, in der Satzung verankert werden. Die SdK stellt sich gegen eine derartige Beschneidung der Aktionärsrechte.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.