Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.04.05



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HV der MobilCom AG am 22.04.2005

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der mobilcom AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2004 mit dem Lagebericht der mobilcom AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2004 und dem Bericht des Aufsichtsrats
keine Abstimmung

Top 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
JA

Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
JA

Top 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
JA

Top 5: Wahl des Abschlussprüfers
JA

Top 6: Wahlen zum Aufsichtsrat
JA.

Top 7: Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung sowie eine Herabsetzung des bedingten Kapitals und Satzungsänderungen
JA

Top 8: Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung
JA

Top 9: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung
JA

Top 10: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts
JA

Top 11: Beschlussfassung über sonstige Änderungen der Satzung
NEIN

Top 12: Beschlussfassung über die Bestellung von Sonderprüfern gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung von Vorgängen bei der Kapitalbeschaffung durch die von der France Télécom S.A. im Jahre 2000 gezeichnete Kapitalerhöhung sowie bei Vorgängen im Sinne des § 142 Abs. 1 AktG in Hinblick auf den von der France Télécom S.A. im Jahre 2002 erzwungenen Rückzug der Gesellschaft aus dem UMTS-Geschäft aufgrund der Weigerung der France Télécom S.A. zur Erfüllung der im Corporation Framework Agreement aus dem Jahre 2000 übernommenen Finanzierungspflicht der Gesellschaft sowie aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des MC Settlement Agreement vom 20. November 2002
JA

Top 13: Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber den in § 117 Abs. 1 und Abs. 3, §317 AktG genannten Personen, insbesondere gegenüber der France Télécom S.A., aus und im Zusammenhang mit dem Rückzug der Gesellschaft aus dem UMTS-Geschäft und dem Rückzug der France Télécom S.A. aus der Finanzierung der Gesellschaft sowie aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des MC Settlement Agreement vom 20. November 2002 aufgrund Beschlussfassung der Hauptversammlung oder Geltendmachung eines entsprechenden Minderheitsverlangens von Aktionären und Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG
JA

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.