HV der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG am 28.04.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2004, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2004 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Top 2: Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2004 JA
Top 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 JA
Top 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 JA
Top 5: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien NEIN, da die Ermächtigung auch Derivate auf eigene Aktien umfassen sollen; die SdK sieht hierfür keine Notwendigkeit, da eigene Aktien und Aktienrückkäufe nicht zum Gegenstand derivativer, spekulativer Konstruktionen werden sollen.
Top 6: Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie Aufhebung des Bedingten Kapitals 2003 II, Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2005) sowie entsprechende Satzungsänderung
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 11. Juni 2003 unter Tagesordnungspunkt 8 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu zwanzig Jahren zu begeben. Auf dem Kapitalmarkt haben sich mittlerweile auch Wandel- und Optionsschuldverschreibungen ohne Laufzeitbegrenzung etabliert. Die Aufhebung der Laufzeitbegrenzung ermöglicht es der Gesellschaft, derartige Finanzinstrumente zu nutzen. Daher wird eine neue Ermächtigung vorgeschlagen, mit der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auch ohne Laufzeitbegrenzung begeben werden können, sowie ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2005). Dabei sollen der bisherige Ermächtigungsrahmen von 3 Milliarden € und das dafür vorgesehene bedingte Kapital von 100 Millionen € nicht erhöht werden. Mit Wirksamwerden dieses Beschlusses sollen die bisherige Ermächtigung und das hierfür bestehende Bedingte Kapital 2003 II aufgehoben werden.
JA
Top 7: Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und Änderung der Satzung Enthaltung:
Entgegen dem Corporate Governance Codex erachtet die SdK eine erfolgsabhängige Vergütung des Aufsichtsrats für nicht sinnvoll.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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