HV der Hirsch AG am 15.04.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003 / 2004
Top 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003/2004 JA
Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003/2004 JA
Top 4: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts UMAG NEIN
Die Bundesregierung hat im November 2004 den Gesetzentwurf eines
Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
(UMAG) zur vermeintlichen Stärkung der Aktionärsrechte verabschiedet. Der
Entwurf sieht u.a. vor, dass der Versammlungsleiter durch eine von der
Hauptversammlung beschlossene Satzung ermächtigt werden kann, angemessene
Rede- und Fragezeitbegrenzungen festzusetzen.
Obwohl sich das Gesetz noch im Entwurfsstadium befindet und es insbesondere
seitens der Aktionäre erhebliche Vorbehalte gegen das Gesetz gibt, die
hoffentlich noch beachtet werden, wollen sich die Organe nun auch für diesen
Punkt einen Vorratsbeschluss für eine entsprechende Satzungsänderung geben
lassen.
Dieser Satzungsänderung werden wir nicht zustimmen. Schon jetzt ist das
Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters, um die Hauptversammlung
ordnungsgemäß zu leiten, mehr als ausreichend. Einer solchen Regelung bedarf
es daher selbst dann nicht, wenn das UMAG verabschiedet werden sollte, aber
keinesfalls schon dann, wenn das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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