HV der Henkel KGaA am 18.04.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Allen Tagesordnungspunkten kann zugestimmt werden.
Wichtig ist auch, dass der Bereich Technologies, der immerhin einen Umsatzanteil von ca. 25% repräsentiert, zum ersten Mal überhaupt einen positiven Wertbeitrag (EVA) erwirtschaftete.
Die außerordentliche Höhe des Konzernüberschusses (1,7 Mrd. Euro) rührt aus dem Verkauf der seit vielen Jahren gehaltenen Beteiligung an der Clorox Company. Daraus ergab sich ein Sonderertrag von 1,8 Mrd. Euro, von dem man u. a. 408 Mio. Euro für ein erweitertes Restrukturierungsprogramm (zu dem bereits laufenden) verwendete. Ebenso wurden die Finanzschulden zurückgeführt.
Die Kursentwicklung (der Vorzugsaktie) allerdings blieb 2004 hinter der des Dax etwas zurück.
TOP 1 – Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses
TOP 2 – Zustimmung zur Gewinnverwendung (Zahlung einer jeweils um 0,10 Euro angehobenen Dividende von 1,24 bzw. 1,30 Euro)
Kritisch ist hier allerdings anzumerken, dass damit nur 10% des Konzernüberschusses ausgeschüttet werden; die Aktionäre hätten angesichts des enormen Sonderertrages aus dem Clorox-Verkauf mit einem Bonus beteiligt werden müssen.
TOP 3 bis 6 - Zustimmung zu den Entlastungen der Gremien und der Wahl des Abschlussprüfers
TOP 7 und 8 – Zustimmung zur Wahl zum Gesellschafterausschuss und zum Aufsichtsrat (es handelt sich jeweils um eine Nachwahl)
TOP 9 – Zustimmung zum Erwerb und Rückkauf eigener Aktien.
Hier handelt es sich um die üblichen Verwendungszwecke mit den gängigen Maßgaben, wobei auch das noch laufende Aktienoptionsprogramm mit bedient werden soll. Zukünftig soll es kein neues Aktienoptionsprogramm mehr geben, stattdessen soll ein Barausgleich gezahlt werden!
TOP 10 – Zustimmung zu Vergütungsregelungen für Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss.
Mit der Beschlussvorlage werden diese Regelungen endlich in die Satzung aufgenommen. Leider orientieren sich auch hier die variablen Vergütungsbestandteile, wie bei vielen Dax-Gesellschaften, an der Dividendenhöhe. Zusätzlich werden statt Wertsteigerungsrechten, die aufgrund der BGH-Rechtsprechung nicht mehr zulässig sind, jetzt bestimmte Steigerungswerte des bereinigten Ergebnisses pro Aktie mit einer Zahlung pro Prozentpunkt honoriert. Immerhin wird auch eine Obergrenze für die beiden variablen Bestandteile eingeführt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|