HV der Wella AG am 15.12. 2004
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. -Die Aktionärsvereinigung-
TOP 1: Vorlage des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr
Bedarf keines Beschlusses. Obwohl ein hohes negatives Ergebnis ausgewiesen wird, das vornehmlich durch Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Kooperation mit Procter & Gamble bedingt ist, wird auf Grund des seit 01.01.2004 gültigen Beherrschungsvertrages die (anteilige) „Garantiedividende“ von Euro 1,91 bzw. 1,92 gezahlt.
TOP 2: Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr
Da der auch von der SdK geforderte Beherrschungsvertrag abgeschlossen worden ist, kann der Vorstand für das Rumpfgeschäftsjahr entlastet werden. p>
TOP 3: Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr
Die SdK wird zustimmen – s. unter TOP 2
TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers:
Die SdK wird den neuen Abschlussprüfer wählen
TOP 5: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003:
Da im Zusammenhang mit der Übernahme durch Procter & Gamble im Jahr 2003 noch viele Fragen offen sind, die möglicherweise erst in der von Minderheitsaktionären beantragten Sonderprüfung geklärt werden können, wird die SdK deren Gegenantrag auf Vertagung zustimmen; andernfalls nicht entlasten.
TOP 6: Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003
Der damals amtierende Aufsichtsrat hat sich bei der Übernahme nicht bzw. nicht ausreichend für die Belange der Vorzugsaktionäre (für einen fairen Übernahmepreis) eingesetzt – daher keine Entlastung.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|