a.o. HV der Harpen AG am 15.10.2004
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. -Die Aktionärsvereinigung-
Top 1: Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die RWE Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer Barabfindung
NEIN. Die vorgeschlagene Barabfindung in Höhe von Euro 19,50 je Aktie ist zu niedrig. Die Forderung nach einem höheren Angebot, das der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens besser entspricht, wird von der SdK auf der HV begründet.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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