Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.03



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HV der BASF AG am 06.05.2003

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.

2. TOP :
Ausschüttung:
Der vorgeschlagenen Dividende von 1,40 € je Aktie wird zugestimmt.

3.TOP :
Entlastung des Aufsichtsrats
Die vorgeschlagene Entlastung wird abgelehnt.

Begründung:

a) Der Aufsichtsrat hat es auch im Berichtsjahr versäumt, im Vorstand Konsequenzen aus der Teilnahme des Unternehmens an einem 10 Jahre dauernden, weltweiten Kartell zu ziehen, das bisher zu einem Schaden für das Unternehmen in der Größenordnung von 1 Mrd. € geführt hat. Er hat damit seine Aufsichtspflicht verletzt.

b) Im Aufsichtsrat sind 2 Herren vertreten, die gleichzeitig in einem Beratungsgremium eines Unternehmens ( Totalfina) tätig sind, das in Teilbereichen in Konkurrenz zu BASF steht und in anderen Teilbereichen Kooperationspartner ist. Damit ist die Unabhängigkeit dieser AR Mitglieder eingeschränkt.

4. TOP :
Entlastung des Vorstands
Der vorgeschlagenen Entlastung wird zugestimmt, trotz folgender Bedenken:

a) Dem Vorstand ist es bis heute nicht gelungen, das Pflanzenschutzgeschäft profitabel zu machen. Auch der Kauf des Planzenschutzgeschäft von American Home Products zu einem Preis von 3,9 Mrd. US $ im Jahr 2000 rentiert sich nicht. Das im Pflanzenschutz investierte Vermögen ist ohne Rendite.

b) Das Feinchemiegeschäft, das Geschäft in den USA und die Sonstigen Umsätze erzielen kein zufrieden stellendes Ergebnis. Das in diesen 3 Bereichen gebundene Kapital bringt keine Rendite.

c) Der Vorstand hat durch Teilnahme an einem gesetzwidrigen Kartell Schadensersatzklagen gegen das Unternehmen zu verantworten, die im Berichtsjahr erneut zu Ergebnisbelastungen geführt haben.

Das hohe Volumen an nicht rentierlichen Unternehmenswerten sowie Strafen und Schadensersatzleistungen wegen aktiver Führerschaft in dem Vitaminkartell belasten das Unternehmens- ergebnis.

5. TOP
Entlastung des WP
Dem Vorschlag wird zugestimmt.

6. TOP
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
Die SdK lehnt diesen Vorschlag ab. Begründung:

Der aktuelle Vorstandsvorsitzende und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende werden zur Wahl in den AR vorgeschlagen. Auch wurde bekannt gemacht, dass der aktuelle Vorstandsvorsitzende zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden soll.

Die SdK lehnt aus grundsätzlichen Erwägungen und in Übereinstimmung mit dem Corporate Governance Kodex einen Übergang vom Vorstandsvorsitz in den Aufsichtsratsvorsitz ab. Einem Einbringen von Unternehmenswissen in den Aufsichtsrat durch einfache Aufsichtsratsmitglieder stehen wir nicht entgegen.

7. TOP
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Dem Vorschlag wird zugestimmt.

8. TOP
Ergänzung und Änderung der Satzung
Dem Vorschlag wird zugestimmt.

9. TOP
Zustimmung zu einem EAV – Vertrag
Dem Vorschlag wird zugestimmt.


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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.