HV der BASF AG am 06.05.2003 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.
2. TOP :
Ausschüttung:
Der vorgeschlagenen Dividende von 1,40 € je Aktie wird zugestimmt.
3.TOP :
Entlastung des Aufsichtsrats
Die vorgeschlagene Entlastung wird abgelehnt.
Begründung:
a) Der Aufsichtsrat hat es auch im Berichtsjahr versäumt, im Vorstand
Konsequenzen aus der Teilnahme des Unternehmens an einem 10
Jahre dauernden, weltweiten Kartell zu ziehen, das bisher zu einem
Schaden für das Unternehmen in der Größenordnung von 1 Mrd. €
geführt hat. Er hat damit seine Aufsichtspflicht verletzt.
b) Im Aufsichtsrat sind 2 Herren vertreten, die gleichzeitig in einem
Beratungsgremium eines Unternehmens ( Totalfina) tätig sind, das
in Teilbereichen in Konkurrenz zu BASF steht und in anderen
Teilbereichen Kooperationspartner ist. Damit ist die Unabhängigkeit
dieser AR Mitglieder eingeschränkt.
4. TOP :
Entlastung des Vorstands
Der vorgeschlagenen Entlastung wird zugestimmt,
trotz folgender Bedenken:
a) Dem Vorstand ist es bis heute nicht gelungen, das
Pflanzenschutzgeschäft profitabel zu machen. Auch der Kauf
des Planzenschutzgeschäft von American Home Products zu einem
Preis von 3,9 Mrd. US $ im Jahr 2000 rentiert sich nicht.
Das im Pflanzenschutz investierte Vermögen ist ohne Rendite.
b) Das Feinchemiegeschäft, das Geschäft in den USA und die
Sonstigen Umsätze erzielen kein zufrieden stellendes Ergebnis. Das in
diesen 3 Bereichen gebundene Kapital bringt keine Rendite.
c) Der Vorstand hat durch Teilnahme an einem gesetzwidrigen Kartell
Schadensersatzklagen gegen das Unternehmen zu verantworten, die
im Berichtsjahr erneut zu Ergebnisbelastungen geführt haben.
Das hohe Volumen an nicht rentierlichen Unternehmenswerten
sowie Strafen und Schadensersatzleistungen wegen aktiver
Führerschaft in dem Vitaminkartell belasten das Unternehmens-
ergebnis.
5. TOP
Entlastung des WP
Dem Vorschlag wird zugestimmt.
6. TOP
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
Die SdK lehnt diesen Vorschlag ab.
Begründung:
Der aktuelle Vorstandsvorsitzende und der stellvertretende
Vorstandsvorsitzende werden zur Wahl in den AR vorgeschlagen.
Auch wurde bekannt gemacht, dass der aktuelle
Vorstandsvorsitzende zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt
werden soll.
Die SdK lehnt aus grundsätzlichen Erwägungen und in
Übereinstimmung mit dem Corporate Governance Kodex einen
Übergang vom Vorstandsvorsitz in den Aufsichtsratsvorsitz ab.
Einem Einbringen von Unternehmenswissen in den Aufsichtsrat
durch einfache Aufsichtsratsmitglieder stehen wir nicht entgegen.
7. TOP
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Dem Vorschlag wird zugestimmt.
8. TOP
Ergänzung und Änderung der Satzung
Dem Vorschlag wird zugestimmt.
9. TOP
Zustimmung zu einem EAV – Vertrag
Dem Vorschlag wird zugestimmt.
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