HV der paragon AG am 14.05.2003
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.
Top 2: ja
Begründung: Der Vorstand hat es geschafft, trotz des schwierigen Umfeldes, die Gesamtleistung und den Gewinn der Unternehmung zu steigern. Außerdem hat er durch gezielte Akquisitionen und Investitionen die Basis für ein weiterhin nachhaltiges Wachstum geschaffen.
Top 3: ja
Begründung: Angesichts des positiven Entwicklung der Paragon AG, ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Tätigkeit gewissenhaft und bestmöglich ausgeübt hat.
Top 4: ja
Begründung: Da der Aufsichtsrat bereits mit wirtschaftliches Kompetenz besetzt ist, ist die Hinzunahme eines Naturwissenschaftlers in den
Aufsichtsrat, gerade hinsichtlich der komplexen Produkte der Paragon AG, zu begrüssen.
Top 5: ja
Begründung: Auf Grund der bislang geleistet Arbeit, gibt es keinen Anlass an der Eignung des bisherigen Abschlussprüfers zu zweifeln.
Top 6: nein
Begründung: Betrifft Änderung der Satzung "§ 18 III Jahresabschluss“ . Durch den angestrebten Beschluss, den Vorstand zu ermächtigen, bis zu 75 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen, wird der evtl. zur Verteilung unter den Aktionären kommende Bilanzgewinn verringert.
Die anderen beantragten Satzungsänderungen des TOP 6 betreffen größtenteils Anpassungen an geänderte aktienrechtliche Vorschriften, welche nicht zu beanstanden sind.
Top 7: ja
Begründung: Diese Änderung orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
|