HV der MAN AG am 09. Juni 2004
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. -Die Aktionärsvereinigung-
Top 2: Verwendung des Bilanzgewinnes
Die Gesellschaft erhöht die Dividende von 0,60 € auf 0,75 € je Aktie.
Die gesamte Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2003 beträgt
110,3 Mio. und entspricht damit 57 % des Jahresüberschusses des MAN Konzerns. Dies ist eine vom Prozentsatz her angemessene Ausschüttung. Ihr sollte zugestimmt werden.
Top 3: Entlastung des Vorstands
Im Berichtsjahr hat der Vorstand erstmals ein operativ ausgeglichenes Ergebnis für das Busgeschäft ausweisen können, das Lkw Geschäft wurde weiter verbessert und die Vielzahl unterschiedlicher Geschäfte durch Verkauf der 51 % Beteiligung an der SMS AG vermindert. Der Vorstand sollte deshalb entlastet werden.
Unvermindert unbefriedigend und im Vergleich zu früheren Jahren niedrig ist die Umsatz- und Kapitalrendite. Hier bedarf es noch größerer Anstrengungen des Vorstands, um die Aktionäre zufrieden zustellen. Es wäre falsch, die Ergebnisse der Gesellschaft nur von der Konjunktur abhängig zu sehen.
Top 4: Entlastung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat ist mit der Nachfolgeregelung für den Vorstandsvorsitzenden
Im Verzug. Des weiteren hat er die Entscheidung über Vorstandsvergütungen vom Aufsichtsrat in einen Ausschuß verlegt und damit den Aufsichtsrat in seiner Bedeutung und seiner Kontrollfunktion gemindert.
Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat werden in Abweichung vom Corporate Governance Kodex nicht individuell veröffentlicht. Dagegen lässt sich der Aufsichtsrat nach dem Kodex variabel vergüten. Er sucht sich also aus dem Kodex die Regelungen heraus, die ihm vorteilhaft erscheinen. Dieses Verhalten wirkt nicht vertrauensbildend.
Eine Entlastung des Aufsichtsrats sollte abgelehnt werden.
Top 5: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Dem TOP kann zugestimmt werden. Darüber hinaus ist dem Vorstand zu empfehlen, ein Übernahmeangebot für die noch ausstehenden, übrigen Vorzugsaktien zu machen.
Top 6: Änderung der Aufsichtsratsvergütung
Die AR Vergütung wurde erst in 2003 in Anlehnung an den Corporate Governance Kodex neu geordnet. In Rahmen der Dividendenerhöhung für 2003 erhöhte sich nach der variablen Regelung die AR Vergütung von 0,5 Mio. € im Vorjahr auf 0,8 Mio. € im Berichtsjahr. Eine weitere Erhöhung der AR Vergütung, diesmal auf dem Wege der Steigerung der fixen Vergütung, erscheint nicht angezeigt. Auch enthält der Vorschlag zur Tagesordnung keine Begründung.
Da wegen der Mitbestimmung in der Praxis die Aufsichtsfunktion dieses Gremiums eingeschränkt ist, ist es nicht sinnvoll, diese Funktion ständig höher zu bezahlen.
Weiter ist anzumerken, das die gewerkschaftlich orientierten Mitglieder im AR einen Teil ihrer Vergütung an die Gewerkschaftsbewegung zahlen und 7 AR Mitglieder der Kapitalseite aktive Vorstände in anderen Unternehmen sind und dort bezahlt werden. Wegen Doppelzahlungen und Weiterleitungen an nicht wohlgesinnte Institutionen erscheint eine Vergütung an diesen Personenkreis generell nicht sinnvoll, geschweige dann eine Erhöhung.
Top 7: Zustimmung zu einem Unternehmensvertrag
Dem Abschluß des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages kann zugestimmt werden.
Top 8: Wahl des Abschlussprüfers
Der Wahl der BDO kann zugestimmt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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