Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.04.14



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Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA am 4.4.2014

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zur Corporate Governance/Unternehmensführung und des Vergütungsberichts sowie zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB), und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung.
Begründung: Beide Jahresabschlüsse sind von den Wirtschaftsprüfern testiert, ausführlich begründet und lassen keine Fehler oder Auslassungen erkennen.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Obwohl der Gewinnausschüttungssatz die von der SdK für nicht forschungsintensive AG empfohlene Höhe von 40-50% nicht erreicht, er liegt bei 34%, steigt die Dividende von 0,95 auf 1,22 € je Vorzugsaktie an. Henkel strebt zukünftig eine Gewinnausschüttung von 30-40% an.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

Zustimmung.
Begründung: Der Geschäftsverlauf 2013 war sehr ordentlich, Gewinn und Eigenkapital haben sich weiter erhöht. Ebenso wird die Dividende für die Aktionäre um 28% erhöht.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen würden. Er hat als Vertreter der Kommandit-Aktionäre seine beschränkten Befugnisse (im Wesentlichen nur beratende Funktionen, die normalen AR-Funktionen liegen beim Gesellschafterausschuss) wahrgenommen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Gesellschafterausschusses

Zustimmung.
Begründung: Der Gesellschafterausschuss hat, soweit dies aus dem Geschäftsbericht ersichtlich ist, seine Befugnisse im Hinblick auf die Geschäftsführung sowie auf Aufsicht und Kontrolle wahrgenommen.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

Zustimmung mit Vorbehalt.
Begründung: Die Gesellschaft beschäftigt seit vielen Jahren den gleichen Abschlussprüfer. Aus Sicht der SdK wäre es sinnvoll, wenn auch der Abschlussprüfer in einem gewissen Rhythmus erneuert wird, so wie dies bei den Aufsichtsräten der Fall ist, bzw. dass wie bei anderen AG Teilaufgaben (bestimmte geographische Gebiete oder größere Tochtergesellschaften) von einem weiteren Prüfer wahrgenommen werden, auch um den Wettbewerb in diesem Bereich zu nutzen. Ebenso sollte der Abschlussprüfer nicht auch als Steuerberater beschäftigt werden.

TOP 7
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Die vorgeschlagene Person sitzt schon kommissarisch im Aufsichtsrat. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahl sprechen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.