Hauptversammlung der Sartorius AG am 10.4.2014
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils mit dem darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius Aktiengesellschaft
Zustimmung.
Begründung: Nach einem wiederum sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2013 schlägt die Verwaltung vor, die Dividende von 0,94€ auf 1,00€ je Stammaktie bzw. von 0,96€ auf 1,02€ je Vorzugaktie zu erhöhen. Obwohl sich damit die Ausschüttungsquote immer noch auf recht niedrigem Niveau befindet (die SdK schlägt eine Ausschüttungsquote von 40 – 60% des Konzernjahresergebnisses vor), ist aufgrund der in den letzten Jahren kontinuierlich steigenden Dividendenpolitik der Vorschlag der Verwaltung aus Sicht der SdK trotzdem zustimmungswürdig.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung.
Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 war für den Sartorius Konzern wiederum ein überaus erfolgreiches Jahr. Alle wesentlichen Unternehmenskennzahlen (Umsatz, EBITDA, EBITA, Jahresüberschuss, Eigenkapitalquote) konnten teilweise deutlich gegenüber dem letzten Geschäftsjahr verbessert werden. Damit muss dem Vorstand eine gute operative Arbeit attestiert werden. Darüber hinaus sind sowohl die Transparenz als auch das ausführliche Berichtswesen des Vorstands durchaus als vorbildlich zu bewerten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat der Sartorius AG hat seine Kontrollaufgaben gegenüber dem Vorstand sowie seine beratende Tätigkeit im Sinne einer zukunftsgerichteten Überwachung stets pflichtbewusst erfüllt.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2014
Ablehnung.
Begründung: Auch wenn die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, aus Sicht der SdK grundsätzlich geeignet ist die Abschlussprüfung für Konzern und Gesellschaft vorzunehmen, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag wie auch bereits in den Vorjahren aufgrund zu hoher außerhalb der Abschlussprüfung erbrachten sonstigen (Beratungs-)Leistungen ab. Die SdK fordert hier weiterhin prinzipiell eine strengere Trennung zwischen Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu gewährleisten.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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