Hauptversammlung der VK Mühlen AG am 19.3.2014
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der2-köpfige Vorstand hat gut gearbeitet. Im Ergebnis wurde operativ eine \"Schwarze Null\" erzielt und das Jahresbudget erreicht. Die wesentlichen Maßnahmen des Restrukturierungs- und Modernisierungsplans wurden umgesetzt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat aktiv am Geschehen teilgenommen. Gemäß der der SdK vorliegenden Daten wurde in 4 Sitzungen insbesondere die aktuelle Geschäftsentwicklung, das Risikomanagement und die kurz- und längerfristige Unternehmensplanung intensiv verfolgt. Es wurden zur Steigerung der Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats mit den Personal-, dem Prüfungs- und dem Nominierungsausschuss 3 ständige Ausschüsse gebildet.
TOP 4
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung
Begründung: Es liegen der SdK keine Informationen vor, die gegen die formelle Wahl des Kandidaten sprechen, der i.ü. bereits Ende vergangenen Jahres vom Amtsgericht Hamburg zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt wurde.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014
Zustimmung
Begründung: Es ist der SdK nichts bekannt, was gegen die Wiederwahl von KPMG AG sprechen würde. Die aufgezeigten Honorarleistungen bewegen sich in dem von der SdK als angemessen angesehenen Rahmen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT als Organträgerin und der Müller’s Mühle GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen als Organgesellschaft
Zustimmung
Begründung: Die Maßnahme ist üblich bei Konzerntochtergesellschaften, die sich mehrheitlich im Besitz der Muttergesellschaft befinden. U.a. ist sie auch aus steuerlicher Sicht günstig.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT als Organträgerin und der VK Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg als Organgesellschaft
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 6
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des zwischen der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT als Organträgerin und der Kampffmeyer Mühlen GmbH mit Sitz in Hamburg als Organgesellschaft bestehenden Gewinnabführungsvertrages vom 2. Juni 1989
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 6
TOP 9
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH mit Sitz in Wien, Österreich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: Die SdK betrachtet die vorgeschlagene Beschlussfassung grundsätzlich als Enteignung der Minderheitsaktionäre, da sie nicht ihrerseits in die Lage versetzt werden, auf Augenhöhe ihre Aktien zum Kauf anzubieten. Über das Verlangen des Hauptaktionärs, die gutachterliche Stellungnahme und den Prüfungsbericht wird in der Hauptversammlung zu sprechen sein.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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