a.o. Hauptversammlung der Advanced Inflight Alliance AG am 21.2.2014 in München
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Global Entertainment AG mit Sitz in München gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out)
Ablehnung
Begründung:
Der Beschlussvorlag beinhaltet den schwerstmöglichen Eingriff in die Rechtsstellung der Aktionäre und führt zu einer zwangsweisen Übertragung seiner Aktien an den Hauptaktionär.
Die SdK lehnt den „Squeeze Out“ unabhängig von der Frage der Angemessenheit der Barabfindung aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab.
Die angebotene Abfindung entspricht in der Regel nicht dem wahren Wert der Beteiligung, da der Hauptaktionär bestrebt ist, einen möglichst geringen Preis zu zahlen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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