Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.01.14



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Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 29. Januar 2014 in Hamburg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012/2013, des gemeinsamen Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2012/2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012/2013

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die selbst gesteckten Ziele verfehlt. Statt eines Nettoumsatzes von über 40 Mio. € gelang lediglich eine Umsatzsteigerung um 1% auf gut 36 Mio. €. Auch das operative Ergebnis (Ebita) blieb vor und nach Berücksichtigung von Softwareentwicklungs- und –vermarktungskosten (NEXT AUDIENCE GmbH) mit 2,1 bzw. 0,7 Mio. € hinter den Erwartungen von mehr als 3,5 resp. mehr als 2 Mio. € zurück. Gleiches gilt für den Konzernjahresüberschuss und eine zumindest erhoffte Wiederaufnahme der Dividendenzahlung. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und die Bilanzrelationen sind weiterhin solide. Dass der Vorstand aus Sicht der SdK dennoch entlastet werden kann, liegt an der aus Sicht der SdK nachhaltig verfolgten, richtigen Strategie. Soll der Konzern wirklich zur „Leadagentur des digitalen Zeitalters in Deutschland“ geführt werden, so dürften der Umbau im Geschäft mit Onlineshops (Interactive Commerce) sowie die hohen Vorleistungen im Adservinggeschäft (Audience-Management-Geschäft) als Diversifikation des Agenturgeschäfts hoffentlich zielführend, aber eben nicht risikolos sein. Zudem belastet dieser „Leistungsausbau“ das Zahlenwerk des Konzerns.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK ersichtlich, hat der Aufsichtsrat seine Kontrollpflichten erfüllt.

TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl des bisherigen Aufsichtsrates bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014

Zustimmung
Begründung: Vorbehaltlich der Tatsache, dass die BDO AG Gesellschaft und Konzern nicht zehn Jahre oder länger prüft, wird die SdK dem Beschlussvorschlag zustimmen.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft sollte die vorhandenen Mittel auf das operative Geschäft und den in TOP 2 genannten Leistungsausbau konzentrieren.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.