Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.01.14



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Balda AG am 28.1.2014

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Ausschüttung von 1,50 € pro Aktie werden unter Einbeziehung der beiden vorherigen Ausschüttungen insgesamt ca. 283 Mio. € aus den Veräußerungen der TPK-Aktien an die Aktionäre ausgeschüttet. Das entspricht knapp 60% des Verkaufserlöses. Für weitere mittelfristige Akquisitionen im Segment BALDA MEDICAL stehen noch ausreichend Mittel zur Verfügung. Darüber hinaus gehende erforderliche Mittel sollten ggf. über Kapitalmaßnahmen aufgebracht werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013

1 X Zustimmung, 1 X Enthaltung
Begründung: Der neue Vorstand, der erst nach Ende des Geschäftsjahrs bestellt worden ist, hat Anhaltspunkte dafür, dass unternehmerische Maßnahmen - wie z.B. die Veräußerung der Tochtergesellschaft in Malaysia und der Erwerb der beiden neuen Konzerngesellschaften in den USA - nicht mit der gebotenen Sorgfalt und damit ggf. zum Nachteil des Balda-Konzerns durchgeführt worden sind. Diese und andere Maßnahmen des vorherigen Vorstands sollen zunächst noch gründlich überprüft werden.
Der Vertagung der Entlastung von Herrn Lim wird insofern zugestimmt. Unklar bleibt bisher, was die konkreten Vorwürfe gegen Herrn Müser sind und weshalb seine Entlastung nicht vertagt sondern ihm schon jetzt verweigert werden soll. Hierzu müssen die Begründungen auf der HV abgewartet werden. Da sie in der Kürze der Zeit auf der HV voraussichtlich aber nicht mit Belegen nachgeprüft werden können, sollte auch insoweit zunächst nur eine Vertagung der Entlastung erfolgen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013

Zustimmung
Begründung: Für die Entlastung der insgesamt 6 Aufsichtsratsmitglieder gilt sinngemäß das Gleiche wie für den Vorstand. Sie haben bei den betroffenen Geschäften verantwortlich mitgewirkt und die Überprüfung eines etwaigen Schadens für die Gesellschaft sollte zunächst abgewartet werden. Die Vertagung der Entlastung der AR-Mitglieder ist also ebenfalls sinnvoll.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013/2014

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von Deloitte & Touche anstelle von BDO bestehen keine Bedenken. Ein Wechsel des Abschlussprüfers ist nicht nur generell sondern auch speziell vor dem Hintergrund der zu überprüfenden unternehmerischen Maßnahmen in den letzten Geschäftsjahren geboten.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsbestimmung über die Bekanntmachungen der Gesellschaft

Zustimmung
Begründung: Aufgrund der Überführung des Volumens des bisherigen „elektronischen Bundesanzeigers“ in den Bundesanzeiger ist die dementsprechende Anpassung der Satzung der Balda AG in § 21 (1) angebracht.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.