Hauptversammlung der Sedo Holding AG am 3.2.2014
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Sedo Holding AG auf die United Internet Ventures AG mit Sitz in Montabaur (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären – Squeeze-out)
Ablehnung
Begründung:
Die SdK lehnt jeden Squeeze out als eine Enteignung zugunsten anderer privater Dritter aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Ungeachtet der Frage der Angemessenheit der Barabfindung passt ein solcher Vorgang nach Auffassung der SdK nicht zur bundesrepublikanischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
Die Angemessenheit der Barabfindung ist Gegenstand weiterer Prüfung. Davon, und auch vom Verlauf der HV hängt ab, ob ein Spruchverfahren namens der SdK eingeleitet wird.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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