Hauptversammlung der Estavis AG am 10.1.2014
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2012/2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013
Zustimmung
Begründung: Die Ergebnisse haben sich positiv entwickelt und sind soweit im Rahmen der Erwartungen in Ordnung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt. Allerdings sind die Personalveränderungen und besonders die Abberufung im Vorstand noch erklärungsbedürftig.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer, da auch keine Steuerberatung erfolgt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Kandidaten spricht, die sich aber auf der HV noch vorstellen müssen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen die Reduzierung der Vergütung ist natürlich grundsätzlich nichts zu sagen, da die Erhöhung auch zu viel war. Aber die variable Vergütung wird weiterhin abgelehnt.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung eines bestehenden bedingten Kapitals, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie über entsprechende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Das bereits vorhandene bedingte Kapital recht zurzeit völlig aus. Eine Erhöhung mit Bezugsrechtsausschluss wird abgelehnt.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung eines bestehenden genehmigten Kapitals, über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie über entsprechende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50 % des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung der Beschlussvorlage.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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