a.o. Hauptversammlung der Gigaset AG am 19.12.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Wahlen zum Aufsichtsrat
1.
Wong, Hau Yan Helvin, Mitglied der Geschäftsleitung und General Counsel, Goldin Properties Holdings Limited, zudem Mitglied der Geschäftsleitung und General Counsel, Goldin Financial Holdings Limited, Hong Kong, Volksrepublik China
Zustimmung
Begründung:
Herr Wong ist als Aufsichtsratsmitglied zur Vertretung von Goldin geeignet.
2.
Huang, Xiaojian, Geschäftsführer, Matsunichi Digital Development (Shenzhen) Company Limited, Shenzhen, Volksrepublik China
Zustimmung
Begründung:
Herr Huang ist als Aufsichtsratsmitglied zu Vertretung von Goldin geeignet und verfügt über Marktkenntnisse in den Geschäftsbereichen der Gigaset.
3.
Shiu, Flora Ka Yan, Mitglied der Geschäftsleitung als Leiter Corporate Development, Goldin Real Estate Financial Holdings Limited, Hong Kong, Volksrepublik China
Ablehnung
Begründung:
Zwei Aufsichtsratsmitglieder, die mit Goldin verbunden sind, sind ausreichend.
4.
Tang, Chun Fai Billy, Mitglied der Geschäftsleitung als Head of Corporate Finance, Goldin Financial Limited, Hong Kong, Volksrepublik China
Ablehnung
Begründung:
Zwei Aufsichtsratsmitglieder, die mit der Goldin verbunden sind, sind ausreichend.
TOP 2
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2013/II, Ausschluss des Bezugsrechts, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010 und entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Absatz 5
Ablehnung
Begründung:
Die Gigaset AG war in einer Phase der strategischen Neuausrichtung. Mit der Strategie \"Gigaset 2015\" soll der Grundstein für die Transformation von einem Hardwarehersteller zu einem digitalen Unternehmen gelegt werden. Im August 2012 wurde ein Kosten- und Effizienzprogramm beschlossen, mit dem das Unternehmen rund 30 Mio. pro Jahr einsparen möchte. Goldin Fund Ltd., Singapur, hat am 13. November 2013 den Aktionären ein öffentliches Übernahmeangebot unterbreitet, nachdem Goldin entsprechend einer Investorenvereinbarung bereits 17.028.581 Aktien und 21.518.313 Wandelanleihen erworben hat. Goldin beabsichtigt, Gigaset zu übernehmen und die Geschäftstätigkeit im Bereich Kommunikationsgeräte zu erweitern.
Sofern Goldin 75% des Aktienkapitals hält, soll ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen werden.
Die SdK lehnt die Ermächtigung zur Kapitalerhöhung in der konkreten Übernahmesituation ab.
TOP 3
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2013, Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Ergänzung der Satzung in § 4 Absatz 7
Ablehnung
Begründung
Das aktuelle Kursniveau spiegelt nicht den Unternehmenswert wider.
In einer schwierigen Phase der Restrukturierung und strategischen Neuausrichtung konnte das Unternehmen im Sommer 2013 mit einer Brückenfinanzierung einen drohenden Liquiditätsengpass abwenden. Auch wenn die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells noch hinterfragt werden muss, wurden in der vergangenen Zeit Fortschritte gemacht und das Unternehmen hat Potential zur Steigerung des Unternehmenswertes, da Gigaset über ausbaufähige Technologien und einen bekannten Markennamen verfügt.
Von Goldin werden bereits neben 24,47% des Aktienkapitals € nom. 21.518.313 Wandelschuldverschreibung gehalten, bei der bereits ab dem 05. November 2013 vom Wandlungsrecht Gebrauch gemacht werden kann.
Die SdK lehnt die Ermächtigung zur Kapitalerhöhung in der konkreten Übernahmesituation ab.
TOP 4
Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrates
Ablehnung
Begründung: TOP 4 wird aus Kosteneffizienzgründen abgelehnt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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