Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.12.13



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Hauptversammlung der centrotherm photovoltaics AG am 17.12.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag der Verwaltung, den AG-Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, wird angesichts des negativen Konzernergebnisses 2011 zugestimmt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2011 keine Entlastung erteilt.
Mit Umsatzerlösen von knapp € 700 Mio. wurde im Geschäftsjahr 2011 ein Konzernfehlbetrag von fast 16 Mio. erzielt. Die Profitabilität des Umsatzes sollte im Vordergrund stehen und Risiken für die Unternehmensentwicklung sollten durch ein Frühwarnsystem rechtzeitig erkannt werden. Die Bewertung der Aktiva im Geschäftsjahr 2011 ist i. Zshg. mit nachfolgend vorzunehmenden Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Umlaufvermögen sind zu hinterfragen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 keine Entlastung zu erteilen.
Es ist nicht erkennbar, dass der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2011 bei seiner Beratungs- und Überwachungstätigkeit vorausschauend gehandelt hat.

TOP 5
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012, des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar bis 30. September 2012 („Rumpfgeschäftsjahr 2012“)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Vorstandes für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 keine Entlastung zu erteilen.
Im Rumpfgeschäftsjahr 2012 wurde bei einem Umsatz von rd. € 150 Mio. ein Konzernverlust von € 372 Mio. erzielt.

TOP 7
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 keine Entlastung zu erteilen. Derzeit kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Aufsichtsrat bei der Beratung und Überwachung des Vorstandes in einer schwierigen Phase des Unternehmens vorausschauend agiert hat.

TOP 8
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Mai 2013, des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Oktober 2012 bis 31. Mai 2013 („Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013“)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 9
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013

Zustimmung - vorbehaltlich Erklärung Hauptversammlung
Begründung: Im Rumpfgeschäftsjahr 2012 / 2013 belief sich der Konzernverlust auf € 77 Mio. bei Umsätzen in Höhe von € 69 Mio.
Die Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens wurde in die Wege geleitet. Das Unternehmen hat im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens Insolvenz in Eigenverantwortung durchgeführt.
Neben der bilanziellen Sanierung wurden Schritte zur strategischen Neuausrichtung in die Wege geleitet.
Das Geschäftsmodell der Centrotherm soll neu ausgerichtet und um ein weiteres Standbein (Halbleiterbereich) erweitert werden. In diesem Segment verfügt das Unternehmen über technologischen Vorsprung, den es in den kommenden Jahren zu nutzen gilt.

TOP 10
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013

Zustimmung
Begründung: Es kann davon ausgegangen werden, dass der Aufsichtsrat seine Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hat.

TOP 11
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

Ablehnung
Begründung: Mit Ausnahme der Satzungsänderungen zur Strukturveränderung des Aufsichtsrates sind die Beschlussvorschläge aus Sicht der SdK unproblematisch. Die SdK trägt die Vergrößerung des Aufsichtsrates aus Effizienz- und Kostengründen nicht mit, was in letzter Konsequenz zur Ablehnung von TOP 11 führt.

TOP 12
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 (1. Juni 2013–31. Dezember 2013)

Zustimmung
Begründung: Aufgrund der schwierigen Restrukturierung des Schutzschirmverfahrens kann der Wahl des Wirtschaftsprüfers zugestimmt werden. Eine Neuwahl des Wirtschaftsprüfers scheint in der jetzigen Unternehmensphase wenig zweckmäßig.

TOP 13
Wahl zum Aufsichtsrat der centrotherm photovoltaics AG


a) Der Aufsichtsrat schlägt – im Einklang mit dem ihm zugegangenen Wahlvorschlag der Aktionärin Sol Futura Verwaltungsgesellschaft mbH – vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

(1) Frau Prof. Dr. Brigitte Zürn, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin, geschäftsführende Gesellschafterin der Dr. Horn Unternehmensberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Steuerberatungsgesellschaft in Ulm, Weißenhorn;
Zustimmung
Begründung: Frau Prof. Dr. Zürn ist als Aufsichtsratsmitglied geeignet.

(2) Herrn Robert Michael Hartung, Kaufmann, ehemals Vorstand der centrotherm photovoltaics AG, Blaubeuren;
Zustimmung
Begründung: Herr Hartung kennt das Unternehmen und ist daher als Aufsichtsratsmitglied geeingnet.

(3) Herrn Tobias Wahl, Rechtsanwalt, Heidelberg.
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, Herrn Wahl nicht als Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

b) Der Aufsichtsrat schlägt – im Einklang mit dem ihm zugegangenen Wahlvorschlag der Aktionärin Sol Futura Verwaltungsgesellschaft mbH – vor, folgende Personen aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Änderung der Ziffer 8.1 der Satzung (Erweiterung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sechs) in das Handelsregister für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

(1) Herrn Dr. Christoph Herbst, Rechtsanwalt, München;

Ablehnung
Begründung: Erweiterung des Aufsichtsrates auf 6 Personen ist nicht zweckmäßig.

(2) Herrn Hans-Hasso Kersten, Kaufmann, Geschäftsführer der mateco GmbH, Mannheim; und

Ablehnung
Begründung: Erweiterung des Aufsichtsrates auf 6 Personen ist nicht zweckmäßig.

(3) Herrn Wolfgang Schmid, Unternehmensberater, Radebeul.

Ablehnung
Begründung: Erweiterung des Aufsichtsrates auf 6 Personen ist nicht zweckmäßig.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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