Hauptversammlung der AVW Immobilien AG am 19.12.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts jeweils für das Geschäftsjahr vom
1. Mai 2012 bis 30. April 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2012 bis 30. April 2013
Ablehnung (Einzelentlastung)
Begründung: Nach einem dramatischen Rückgang des Umsatzes von 28,6 Mio. € auf 8,7 Mio. € wurde ein Ergebnis von minus 11,4 Mio. € erzielt. Im Vorstandsbericht wird dies verniedlicht als \"Jahr mit besonderen Herausforderungen\". De facto ist quasi kein Projekt zeitgerecht fertiggestellt worden, in der Bauabteilung herrscht offensichtlich Chaos (so schlagen Vorstand und AR selber vor, den dafür zuständigen Ex-Vorstand Strubelt nicht zu entlasten). Bereits aus dem Vorjahr verzögerte Projekte wie Weinheim haben sich weiter verzögert. Erst spät wurde, u.a. durch Outsourcing der Bauabteilung, reagiert. Zurzeit hängt die Gesellschaft finanziell am Tropf des Großaktionärs Albrecht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2012 bis 30. April 2013
Ablehnung
Begründung
Zur Begründung kann auf das o.G. verwiesen werden. Man hat nicht den Eindruck, dass der AR rechtzeitig und angemessen auf die Probleme der Gesellschaft reagiert hat. Zudem entsteht der Eindruck, dass der AR nicht immer alleiniger Herr seiner Entscheidungen war. So wurde z.B. auf der vergangenen HV erst unmittelbar in der Sitzung - abweichend von der TO und möglicherweise auf Betreiben des Großaktionärs - Einzelentlastung des Vorstandes (mit anschließender Nichtentlastung des Vorstandes Strubelt) beschlossen.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2014
Zustimmung
Gegen die erneute Bestellung der Nörenberg GmbH bestehen keine Anhaltspunkte. Hier eine gewisse Kontinuität zu wahren, erscheint angesichts der vorliegenden Probleme evtl. sogar sinnvoll. Der SdK-Vertreter wird einen Wechsel des AP im nächsten Jahr - nach dann hoffentlich erfolgreich eingeleitetem Turnaround - anregen.
TOP 5
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Die 4 AG-Vertreter im 6-köpfigen AR sollen für 5 Jahre neu gewählt werden. Im nächsten Schritt (TOP 6) soll dann der AR aus Kostengründen auf 3 Mitglieder verkleinert werden. Letzteres ist prinzipiell nicht zu beanstanden und der Prozess kann auch nur so durchgeführt werden, solange die Satzung zurzeit noch einen 6-er AR vorsieht. Im Ergebnis führt es aber dazu, dass 2 der 4 neugewählten ARe unmittelbar nach ihrer Wahl wieder zurücktreten sollen (und müssten). Abgesehen davon, ob dies dann auch tatsächlich so geschieht, ist diese Vorgehensweise schon deshalb bedenklich, weil sie die Wahl zu einer Farce - fast schon zu einer \"Scheinwahl\" - werden lässt. Widerspruch gegen die ordnungsgemäße Durchführung der AR-Wahl bleibt ausdrücklich vorbehalten. Besser wäre hier z.B. die neugewählten ARe für kurze Zeit zu bestellen, z.B. 1 Jahr, gleichzeitig die Satzung zu ändern und im nächsten Jahr dann die Verkleinerung durchzuführen. Dies wird der SdK-Vertreter auch auf der HV vorschlagen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Satzungsänderung
Enthaltung
Begründung: Gegen eine reine Satzungsänderung (Verkleinerung des Aufsichtsrates auf 3 Personen aus Kostengründen) bestehen angesichts der Größe und nicht zu großer Komplexität des Unternehmens prinzipiell keine Bedenken. Im konkreten Fall soll diese Verkleinerung aber auch sofort faktisch durch Rücktritte soeben gewählter Aufsichtsräte vollzogen werden, vgl. TOP 5. Hier wäre eine andere Vorgehensweise wünschenswert gewesen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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