Hauptversammlung der KWS SAAT AG am 19. Dezember 2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KWS SAAT AG, des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KWS Gruppe (Konzernabschluss), der Lageberichte für die KWS SAAT AG und die KWS Gruppe für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen hat erneut ein Rekord-Geschäftsjahr abgeschlossen. Die Dividende wird wiederum erhöht auf jetzt 3,00 € (Vj 2,80). Dies entspricht zwar nur 22% des Konzernjahresüberschusses pro Aktie, doch hat sich die moderate Ausschüttungspolitik wiederum zu Gunsten des organischen Wachstums des Unternehmens und des gestiegenen Aufwands für Forschung und Entwicklung ausgewirkt. Hinzu kommt der Einstieg in den Markt Brasilien. Außerdem hat sich der Kurs der Aktie im Geschäftsjahr deutlich überproportional zum SDAX entwickelt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr abgeschlossen mit neuen Rekordmarken. Der Umsatz hat erstmals die Grenze von 1 Mrd. € und der operative Gewinn (EBIT) die Marke von 150 Mio. € überschritten. Aufgrund der erheblichen Investitionen in F+E und neue Märkte (s.o. zu TOP 1) ist das Unternehmen gut aufgestellt für die Zukunft.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Anteil zum Erfolg des Unternehmens beigetragen durch intensive Begleitung des Vorstands, vor allem in der Person des Aufsichtsrats-Vorsitzenden. Zu kritisieren bleibt wie in den Vorjahren die Vergütungsregelung des Aufsichtsrats, die aufgrund des Erfolgs des Unternehmens zu unvertretbar hohen Zuwächsen führt. Dies gilt insbesondere für den erfolgsbezogenen Anteil, der jetzt sogar mehr als die Hälfte der Vergütung ausmacht.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Deloitte & Touche bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Abschluss-Prüfungen sind offensichtlich kompetent und vollständig erfolgt. Beratungsleistungen werden in nur sehr geringem Umfang erbracht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
|