a.o. Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG am 4.12.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Generali Deutschland Holding AG mit Sitz in Köln auf die Assicurazioni Generali S.p.A. (Hauptaktionärin) mit Sitz in Triest, Italien, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: Das Gutachten basiert auf der weiterentwickelten Stehle Studie. Diese wird aufgrund ihrer Schwächen abgelehnt. Zumal das arithmetische und das geometrische Mittel der Zahlenkolonnen voneinander abweichen, ohne dass geklärt ist, welches Mittel sinnvoller Weise anzuwenden ist. Ebenso wird das Beta der Peergroup, statt des eigenen Beta verwendet. Außerdem wird von einem risikolosen Zinssatz in Höhe von 2,75 % ausgegangen, der derzeit kaum erzielbar ist. Darüber hinaus ist der Wachstumsabschlag mit deutlich unter 2% erheblich unter der, von der EZB erwarteten langjährigen Inflationsrate. Abseits von Bewertungsfragen lehnt die SdK zudem den Squeeze out als Enteignung zur Vermögensmehrung anderer privater Dritter als nicht zur Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland passend aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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