Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.12.13



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Hauptversammlung der Höft&Wessel AG am 6.12.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011, des nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012, des nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

1 X Zustimmung (Nichtentlastung Oehmen) – 3 X Ablehnung (Einzelabstimmungen)
Begründung: Der Vorstand hat das Geschäftsjahr 2011 mit einem katastrophalen und existenzgefährdenden Ergebnis abgeschlossen. Deshalb darf nicht nur – wie vorgeschlagen – dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Oehmen nicht die Entlastung für 2011 erteilt werden, sondern auch nicht den 3 weiteren Vorstandsmitgliedern einschl. des zum Geschäftsjahresende aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand gewechselten Gründers Höft.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

2 X Zustimmung (Nichtentlastung Oehmen + Entlastung Spiller) - 2 X Ablehnung
Begründung: Auch das Geschäftsjahr 2012 ist mit einem katastrophalen Ergebnis abgeschlossen worden, so dass die Weiterführung des Unternehmens von einem Kapitalschnitt und dem Eintritt des neuen Großaktionärs abhängig wurde (siehe die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juli 2013). Lediglich das zur Mitte des Geschäftsjahrs 2012 als Sanierer neu eingesetzte Vorstandsmitglied Spiller ist aufgrund seiner bis dato erfolgreichen Restrukturierungsmaßnahmen zu entlasten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Anteil an den katastrophalen Ergebnissen des Geschäftsjahres 2011 zu tragen und zu verantworten. Er kann sich nur bedingt dadurch entlasten, dass er nach eigenen Angaben nur unzureichend und zum Teil falsch über die jeweilige Geschäftslage durch den seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden Oehmen informiert worden wäre. Bereits zur Hauptversammlung im Juni 2011 war erkennbar, dass die Prognosen des Vorstands nicht durch die seinerzeitigen Zahlen gedeckt waren. Es wäre deshalb eine detailliertere Kontrolle des Vorstands erforderlich gewesen. Die Entsendung des Gründers Höft aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand im Dezember 2011 erfolgte offensichtlich zu spät.

TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Auch für das ebenfalls katastrophale Ergebnis im Geschäftsjahr 2012 hat der Aufsichtsrat seinen Anteil zu verantworten, auch wenn die Grundlagen für die existenzgefährdende Lage eher im Vorjahr 2011 gelegt worden waren. Positiv bleibt anzumerken, dass die Notwendigkeit von umfassenden Restrukturierungsmaßnahmen erkannt wurde und sie mit der Berufung des neuen Vorstandsmitglieds Spiller als CRO (Chief Restruction Officer) auch eingeleitet wurden. Trotzdem überwiegt aus Sicht von uns außenstehenden Kleinaktionären die vorwerfbare Mitverantwortung für die dramatische Gefährdung unserer Investments.

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es ist konsequent und richtig, dass alle bisherigen Aufsichtsratsmitglieder nicht zur Wiederwahl vorgeschlagen werden. Die neuen Kandidaten haben offensichtlich ausreichende Industrieerfahrung. Zu hinterfragen bleibt die Frage, inwieweit Erfahrungen mit der Größenordnung dieses Unternehmens bestehen. Positiv anzumerken ist, dass der neue Großaktionär direkt nur mit einem Mitglied vertreten sein wird.

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von PwC (bisher: KPMG) bestehen keine Bedenken.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.