Hauptversammlung der Marseille-Kliniken AG am 31. Oktober 2013 in Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012/2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 5 und 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzergebnisses
Ablehnung
Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Vorjahreshöhe (0,11 € je Aktie) wäre angesichts eines Ergebnisses je Aktie von 0,47 € aus Sicht der SdK problemlos
möglich gewesen.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Enthaltung
Begründung: Es ist dem Vorstand gelungen, Auslastung und Umsatz zu verbessern. Ferner konnte auch die Komplexität der Unternehmensgruppe, abseits des
merkwürdigen Vorgangs um die neue Stillstandsimmobilie Bad König, getreu der Verwaltungszusagen leicht reduziert werden. Negativ schlagen der fehlende
Dividendenvorschlag sowie insbesondere die zugesagte, wohl mangelnde und für die weitere Vertrauensbildung relevante Reduktion der Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen zu Buche. Hier wurde zudem im Geschäftsbericht im Gegensatz zum Vorjahr eher verschleiernd denn transparenzerhöhend auf eine
zusammenfassende skizzenartige Darstellung dieser Vorgänge gesetzt.
TOP 4
Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Peter Paul Gardosch von Krosigk für die Geschäftsjahre 2008/2009 und 2009/2010
Ablehnung
Begründung: Die Verwaltung hat bis dato keine Begründung für den
Beschlussvorschlag geliefert. Die SdK hält zudem die Nichtentlastung von Herrn von Krosigk für das Geschäftsjahr 2009/2010 auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.01.2011 weiterhin für sachgerecht. Warum sollte darüber erneut abgestimmt werden?
TOP 5
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat muss sich die fortgesetzt fehlgeschlagene
Personalpolitik bei der Besetzung der Vorstandsämter in den letzten Jahren genauso negativ anrechnen lassen wie seine Unfähigkeit die in den letzten Jahren sehr
umstrittenen Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen signifikant zu reduzieren.
TOP 6
Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Erweiterung des
Unternehmensgegenstandes um die Vermarktung von Software im medizinischen Bereich vor. Die SdK kann zum einen die für diesen Bereich im Konzern vorhandene Expertise schwer einschätzen und präferiert zum anderen die bisherige Fokussierung des Konzerns auf die Bereiche stationäre und ambulante Pflege. Ein Wachstum des Konzerns sollte daher am ehesten in der ambulanten Pflege und hier vor allem im Bereich des Betreuten Wohnens erfolgen. Hierfür dürften im Konzern alle
Voraussetzungen vorliegen.
TOP 7
Bestellung der Abschlussprüfer
Zustimmung
Begründung: Gegen den Beschlussvorschlag bestehen seitens der SdK keine
Bedenken.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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