außerordentliche Hauptversammlung der KTG Energie AG am 18.10.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung über die Änderungen des Geschäftsjahres
Zustimmung
Begründung: Die Muttergesellschaft KTG Agrar AG wurde im Anschluss an einen entsprechenden HV-Beschluss dieses Jahres vor kurzem in eine SE umgewandelt. Anders als eine AG muss sie als SE nun spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres, hier also bis zum 30.6., die HV durchführen (Art. 54 SE-VO). Um dies zeitlich sicherzustellen, soll das Geschäftsjahr der Tochter KTG Energie, deren Abschluss für den Konzernabschluss der Mutter zwingend erforderlich ist, um 2 Monate auf die Zeit vom 1.11.-30.10. vorgezogen werden. Angesichts der Tatsache, dass die KTG Energie ihrerseits wiederum einen erheblichen Konsolidierungskreis umfasst (jede Biogas-Anlage ist z.B. eine eigene Gesellschaft), erscheint dies sinnvoll.
TOP 2
Klarstellungsbeschluss
Zustimmung
Begründung: Der TOP dient der Klarstellung, dass die auf der letzten HV für das \"Geschäftsjahr 2013\" beauftrage WP-Gesellschaft (im Falles positiver Abstimmung zu TOP 1) stattdessen nun das Rumpfgeschäftsjahr 1.1-31.10.2013 prüfen soll.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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