Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 30.09.13



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Hauptversammlung der Deutsche Wohnen AG am 30.09.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

TOP 1
Der Vorstand der Deutsche Wohnen AG hat gemäß § 10 Abs. 1, 3 Satz 1 WpÜG seine Entscheidung veröffentlicht, gegenüber den Aktionären der GSW Immobilien AG ein Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebots nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes abzugeben, das auf den Erwerb aller von diesen gehaltenen Aktien der GSW Immobilien AG gerichtet ist. Als Gegenleistung sollen die Aktionäre der GSW Immobilien AG für jede von ihnen gehaltene Aktie der GSW Immobilien AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie 2,55 Aktien der Deutsche Wohnen AG angeboten werden („Umtauschangebot“).

Ablehnung
Begründung: Die geplante Übernahme der GSW Immobilien AG entspricht der vom Vorstand der Deutsche Wohnen AG eingeschlagenen Strategie von

- Optimierung des Kernportfolios mit steigendem Mietpotential
- Erhöhung des Kernbestandes durch Zukäufe.

Mit der Übernahme der GSW, die ihre Immobilien überwiegend in Berlin hat, ergäbe sich für die Deutsche Wohnen dort ein Gesamtwohnungsbestand von rd. 100.000 Wohnungseinheiten, der sich noch effizienter gestalten ließe.

Insgesamt rechnet die Deutsche Wohnen durch die Übernahme mit jährlichen Einsparpotentialen von 25 Mio. €. Ob diese Einsparungen wie geplant in zwei Jahren erzielt werden können ist aus heutiger Sicht jedoch fraglich.

Gegen eine Übernahme spricht, dass die Deutsche Wohnen seit 2011 schon über 41.000 Wohneinheiten, vor allem von der BaubeCon, übernommen hatte, die noch nicht voll integriert wurden. Die Integration führte zu zusätzlichen Kosten, die den Ertrag schmälerten, so dass die auch hier in Aussicht gestellten Einsparungen nicht wie geplant erreicht werden konnten.

Das Angebot des Umtausches von GSW-Aktien zu 2,55 neuen Aktien pro eingereichter Aktie entspricht etwa der Relation des Börsenkurses der GSW-Aktie von 43,28 € und dem Kurs der Deutsche Wohnen-Aktie von 13,54 € am Tag der Offerte. Obwohl sich das Börsenumfeld seit dem Tag der Offerte am 20.08.2013 freundlich entwickelte, ermäßigte sich der Börsenkurs sowohl der Deutsche Wohnen auf 13,08 € (16.09.2013) als auch der GSW auf 32,30 € (16.09.2013). Hierin kommt trotz einer Anzahl positiver Analystenmeinungen eine gewisse Skepsis auch wegen möglicher Verwässerungsaspekte der neuen Aktien nach dem erfolgten Umtausch zum Ausdruck.

Die Umtauschtreuhänder übernehmen zwar die im Umtausch eingereichten GSW-Aktien gegen neue Aktien. Allerdings soll „die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen nur in dem Umfang durchgeführt werden, als bis zu Ablauf der in Ziffer 1 i) genannten Frist eine Zeichnung Neuer Aktien durch die Umtauschtreuhänder erfolgt“ (Ziff. 1e). Da das Verhalten besonders auch größerer Aktienbesitzer der GSW nicht bekannt ist, besteht eine Unsicherheit, wieweit die Transaktion glückt. Außerdem bleibt noch offen, welche „weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen“ der Vorstand festlegt. Vorrangig sollte die Instandhaltung und Pflege der bisherigen Objekte sein und weniger der Ausbau neuer Bestände.

Obwohl die Deutsche Wohnen einen Übernahmepreis bietet, der „über dem Nettovermögenswert der GSW liegt“ (Interview im HB vom 12.09.2013), „lässt sich aber nicht automatisch schließen, dass eine Fusion ein Erfolg für die Aktionäre wird“ (Jörg Schwagenscheidt, Vorst. der GSW im Interview HB vom 12.09.2013). Der in dem Umtauschverhältnis zum Ausdruck kommende Kaufpreis erscheint insgesamt hoch.

Aus heutiger Sicht lautet das Abstimmungsverhalten zu der Fusion daher „Nein“.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.