Hauptversammlung IMW Immobilien SE am 25.09.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die IMW Immobilien SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichtes der geschäftsführenden Direktoren zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB, sowie Vorlage des Berichtes des Verwaltungsrates, jeweils für das zum 31. März 2013 abgelaufene Geschäftsjahr 2012/2013.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Da es sich um die erste Dividendenzahlung der Gesellschaft handelt, erfolgt die Zustimmung auch wenn die Höhe der Ausschüttung noch sehr gering ist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der Verwaltungsrat seine Aufgaben erfüllt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet und zahlt eine Dividende.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Da keine Steuerberatungsleistungen erbracht wurden, spricht nichts gegen den Abschlussprüfer.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung von Teilen der Kapitalrücklage in Grundkapital und Satzungsänderung, über eine ordentliche Kapitalherabsetzung des erhöhten Grundkapitals zum Zwecke der Einstellung des freiwerdenden Betrages in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG sowie Satzungsänderung und über die Herabsetzung des bedingten Kapitals gemäß § 2.7 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich spricht nichts gegen die Kapitalmaßnahme. Allerdings ist der „entsprechende Geschäftsverlauf“ für eine Dividendenzahlung auf der Hauptversammlung noch zu klären.
TOP 7
Beschlussfassung über Einfügung eines § 2.8 in die Satzung – Bestimmungen zu Voraussetzungen für die Eintragung von Legitimationsaktionären in das Aktienregister
Zustimmung
Begründung: Erst mal spricht nichts gegen die Satzungsänderung, um den Sinn der Namensaktie zu stärken.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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