Hauptversammlung Prime Office Reit-AG am 24.09.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Einzelabschlusses gemäß § 325 Abs. 2a HGB, jeweils zum 31. Dezember 2012, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB, des Gewinnverwendungsvorschlags sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung möglich
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Die Prime Office Reit AG ist als REIT gehalten, 90% ihres Jahresüberschusses als Dividende an die Aktionäre auszuschütten. Anderenfalls drohen Sanktionen (Strafzahlungen). Hierzu Verschmelzungsbericht, S. 27.
Ursprünglich war geplant, eine Dividende von € 0,18/Aktie auszuschütten. Eine solche Ausschüttung ist weiterhin möglich und würde die Strafzahlungen vermeiden. SdK wendet sich daher mit Entschiedenheit gegen die nun vorgesehene Streichung der Dividende.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Enthaltung
Begründung: In Anbetracht der derzeit wenig geklärten Verhältnisse der Prime Office Reit-AG kann derzeit keine Entlastung empfohlen werden.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Enthaltung
Begründung: Siehe TOP 3.
TOP 5
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
Enthaltung
Begründung: Siehe TOP 3.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung
Begründung: Im Lagebericht der Prime Office Reit-AG wird wiederholt auf Untersuchungen von Ernst & Young zur Lage der Immobilienmärkte Bezug genommen. Die Gesellschaft muss sich schon entscheiden. ob sie die Expertise von Ernst & Young für die Beurteilung ihrer eigenen Wettbewerbsfähigkeit heranziehen möchte, oder ob Ernst & Young die Ordnungsgemäßheit ihres Jahresabschlusses bestätigen soll. Beides gleichzeitig geht nicht, weil Ernst & Young so ihre eigenen Untersuchungen zu den Immobilienmärkten überprüfen müsste.
TOP 7
Änderung der Aufsichtsratsvergütung
Zustimmung
Begründung: Die neue Aufsichtsratsvergütung erscheint maßvoll.
TOP 8 und TOP 9
TOP 8: Zustimmung zur Transaktionsvereinbarung (Business Combination Agreement) zwischen der Prime Office REIT-AG, München, der OCM German Real Estate Holding AG, Köln, sämtlichen Aktionären der OCM German Real Estate Holding AG sowie der Amherst S.à r.l.
TOP 9: Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der Prime Office REIT-AG, München, als übertragendem Rechtsträger und der OCM German Real Estate Holding AG, Köln, als übernehmendem Rechtsträger
Jeweils Ablehnung
Gemeinsame Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, welche Vorteile die geplante Verschmelzung den Aktionären bringen soll. Ganz im Gegenteil wird die Prime Office Reit-AG ihren Status als REIT verlieren.
Weiterhin ist davon auszugehen, dass die aufnehmende Gesellschaft OCR offensichtlich eine wesentlich schlechtere Finanzierungsstruktur aufweist als die Prime Office Reit-AG. Weiter wird die Verschmelzung zu steuerlichen Nachteilen führen.
Vor diesem Hintergrund ist die Verschmelzung nicht nachvollziehbar.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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