Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.08.13



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Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft am 28.8.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft

Zustimmung
Begründung: Die gesetzlich geforderte Mindestdividende in Höhe von 4% des Grundkapitals wird ausgeschüttet.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Gegen die Entlastung des Vorstandes bestehen keine Einwendungen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Im abgelaufenen Berichtsjahr fanden zwölf Aufsichtsratssitzungen statt; davon sieben Präsenzsitzungen. Es ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Überwachungspflichten ordnungsgemäß nachkommt.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: An der Objektivität und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bestehen keine Zweifel.

TOP 6
Satzungsänderung: Beschlussfassung über die Änderung der Firma der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft

Zustimmung
Begründung: Gentherm hält 99,5 % des Grundkapitals. Der Satzungsänderung kann insofern zugestimmt werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft auf die Gentherm Europe GmbH mit Sitz in Augsburg als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Zustimmung
Begründung: Vorbehaltlich neuer Erkenntnisse bei der Hauptversammlung scheint die Angemessenheit der Barabfindung gegeben.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.