Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.09.13



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Hauptversammlung der Weng Fine Art AG am 09.09.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Weng Fine Art AG zum 31.01.2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 01.02.2011–31.01.2012

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des zum 31.01.2013 beendeten Geschäftsjahres

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt 10% des Bilanzgewinns. Angesichts des Wachstumspfads der Gesellschaft ist diese Quote akzeptabel.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das zum 31.01.2013 endende Geschäftsjahr

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet. Das EBIT und der Gewinn konnten in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das zum 31.01.2013 endende Geschäftsjahr

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat soweit erkennbar seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt und darüber berichtet.

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das zum 31.01.2013 beendete Geschäftsjahr

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Vergütung der Aufsichtsräte ist angemessen (6000, 5000 und 4000 EUR).

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das am 1.2.2013 begonnene Geschäftsjahr

Enthaltung
Begründung: Die Dr. Brandenburg Wirtschaftsberatungs-GmbH scheint grundsätzlich als Wirtschaftsprüfer geeignet und angemessen. Da jedoch das Honorar und eventuelle sonstige Beratungsleistungen aus dem Konzernabschluss nicht ersichtlich sind, kann die Abstimmung über diesen TOP erst auf der HV erfolgen nachdem diese Informationen kommuniziert wurden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals I sowie die entsprechenden Änderungen der Satzung

Ablehnung
Begründung: Es soll ein bedingtes Kapital für Wandelschuldverschreibungen von 1.25m EUR geschaffen werden, was mehr als 45% des bestehenden Grundkapitals ausmacht. Darüber hinaus besteht bereits ein genehmigtes Kapital über 1.375m EUR (50% des GK). Vorratskapitalia in dieser Größenordnung ohne konkretes Anlageziel lehnt die SdK aus prinzipiellen Überlegungen ab.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts

Enthaltung
Begründung: Der Vorstand soll ermächtigt werden, bis zu 10% des Grundkapitals im Rahmen von Aktienrückkäufen zu erwerben. Im Regelfall lehnt die SdK die Zustimmung ab wenn gleichzeitig Ermächtigungen zu Kapitalerhöhungen vorgeschlagen werden (TOP07). Das endgültige Abstimmungsverhalten wird von den Aussagen des Vorstands zu konkreten Plänen für die Verwendung und den Rückkauf eigener Aktien abhängen.

TOP 9
Beschlussfassung betreffend die redaktionelle Anpassung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um eine notwendige redaktionelle Anpassung der Satzung

TOP 10
Beschlussfassung betreffend die Eintragung in das Aktienregister und die entsprechenden Änderungen der Satzung

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um eine akzeptable Änderung der Satzung zur Erhöhung der Transparenz der Eigentümerstruktur. Allerdings wäre es begrüßenswert diese Transparenz nicht nur gegenüber der Gesellschaft, sondern auch gegenüber allen Anteilseignern walten zu lassen (Veröffentlichung der bedeutenden Anteilseigner, auch wenn im Entry Standard dazu keine Verpflichtung besteht).

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.