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						Hauptversammlung der Kofler Energies AG am 23.8.2013 in Berlin 
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. 
TOP 1  
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012  
Keine Abstimmung erforderlich
 
TOP 2  
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
Enthaltung 
Begründung: Vor der Hauptversammlung kann noch nicht abschließend beurteilt werden, inwieweit welche Versäumnisse zu dem schlechten Ergebnis geführt haben und wer die Verantwortung trägt.  
TOP 3  
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
Zustimmung 
Begründung: Soweit erkennbar, scheint der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt zu haben. Insbesondere hat er auf die schlechten Zahlen reagiert und den Vorstand verändert.  
TOP 4  
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
Zustimmung 
Begründung: Soweit eine getrennte Steuerberatung erfolgt spricht nichts gegen den Abschlussprüfer. Dies muss auf der Hauptversammlung hinterfragt werden.  
TOP 5  
Beschlussfassung über die Sitzverlegung 
Zustimmung 
Begründung: Ein Umzug nach Berlin ist immer sinnvoll um die Vorteile der Hauptstadt zu nutzen.  
TOP 6  
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 
Ablehnung 
Begründung: Das genehmigte Kapital beläuft sich insgesamt auf 50% des Grundkapitals. Vorratsbeschlüsse die 20% des Kapitals überschreiten, werden von der SdK grundsätzlich abgelehnt.  Hier sollte die Hauptversammlung jeweils entscheiden. Auch bei Ausschluss des Bezugsrechts bei Sachkapitalerhöhungen wird abgelehnt, soweit dieser 10% überschreitet. 
 
TOP 7  
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Kofler Energies Ingenieurgesellschaft mbH, Braunschweig 
Zustimmung 
Begründung: Da es sich um eine 100%ige Tochterfirma handelt, entstehen den Aktionären keine Nachteile und es könnten Steuervorteile entstehen.  
TOP 8  
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Dr. Ing. Bernd Kriegel Ingenieure GmbH, Kiel 
Zustimmung 
Begründung: siehe TOP 7 
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
						
  
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