Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.08.13



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Kofler Energies AG am 23.8.2013 in Berlin

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Enthaltung
Begründung: Vor der Hauptversammlung kann noch nicht abschließend beurteilt werden, inwieweit welche Versäumnisse zu dem schlechten Ergebnis geführt haben und wer die Verantwortung trägt.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, scheint der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt zu haben. Insbesondere hat er auf die schlechten Zahlen reagiert und den Vorstand verändert.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Soweit eine getrennte Steuerberatung erfolgt spricht nichts gegen den Abschlussprüfer. Dies muss auf der Hauptversammlung hinterfragt werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Sitzverlegung

Zustimmung
Begründung: Ein Umzug nach Berlin ist immer sinnvoll um die Vorteile der Hauptstadt zu nutzen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals

Ablehnung
Begründung: Das genehmigte Kapital beläuft sich insgesamt auf 50% des Grundkapitals. Vorratsbeschlüsse die 20% des Kapitals überschreiten, werden von der SdK grundsätzlich abgelehnt. Hier sollte die Hauptversammlung jeweils entscheiden. Auch bei Ausschluss des Bezugsrechts bei Sachkapitalerhöhungen wird abgelehnt, soweit dieser 10% überschreitet.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Kofler Energies Ingenieurgesellschaft mbH, Braunschweig

Zustimmung
Begründung: Da es sich um eine 100%ige Tochterfirma handelt, entstehen den Aktionären keine Nachteile und es könnten Steuervorteile entstehen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Dr. Ing. Bernd Kriegel Ingenieure GmbH, Kiel

Zustimmung
Begründung: siehe TOP 7

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.