Hauptversammlung der Kofler Energies AG am 23.8.2013 in Berlin
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Enthaltung
Begründung: Vor der Hauptversammlung kann noch nicht abschließend beurteilt werden, inwieweit welche Versäumnisse zu dem schlechten Ergebnis geführt haben und wer die Verantwortung trägt.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, scheint der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt zu haben. Insbesondere hat er auf die schlechten Zahlen reagiert und den Vorstand verändert.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Soweit eine getrennte Steuerberatung erfolgt spricht nichts gegen den Abschlussprüfer. Dies muss auf der Hauptversammlung hinterfragt werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Sitzverlegung
Zustimmung
Begründung: Ein Umzug nach Berlin ist immer sinnvoll um die Vorteile der Hauptstadt zu nutzen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals
Ablehnung
Begründung: Das genehmigte Kapital beläuft sich insgesamt auf 50% des Grundkapitals. Vorratsbeschlüsse die 20% des Kapitals überschreiten, werden von der SdK grundsätzlich abgelehnt. Hier sollte die Hauptversammlung jeweils entscheiden. Auch bei Ausschluss des Bezugsrechts bei Sachkapitalerhöhungen wird abgelehnt, soweit dieser 10% überschreitet.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Kofler Energies Ingenieurgesellschaft mbH, Braunschweig
Zustimmung
Begründung: Da es sich um eine 100%ige Tochterfirma handelt, entstehen den Aktionären keine Nachteile und es könnten Steuervorteile entstehen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Dr. Ing. Bernd Kriegel Ingenieure GmbH, Kiel
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 7
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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